Karlsruhe (pol/tk) – Ein Hotel und eine Reinigungsfirma aus Karlsruhe haben zu Unrecht für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt und bezogen. Das haben gemeinsame rmittlungen des Zolls und der Agentur für Arbeit ergeben. Gegen beide Unternehmer ergingen Strafbefehle in Höhe von insgesamt 78.000 Euro.
Während der Corona-Pandemie beantragten ein Hotelbetreiber und eine für das Hotel tätige Inhaberin eines Reinigungsunternehmens für deren Arbeitnehmer das sogenannte „Kurzarbeitergeld“. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben bewilligte die Bundesagentur für Arbeit die Anträge und zahlte Leistungen, bestehend aus Kurzarbeitergeld und der pauschalierten Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, aus.
„Unsere Ermittlungen ergaben jedoch, dass die tatsächlich ausgefallenen Arbeitszeiten nur sehr gering waren und das Kurzarbeitergeld vielmehr als zusätzliche Einnahmequelle dienen sollte.“ so Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. „Durch diese betrügerische Handlung entstand dem Fiskus ein Schaden in Höhe von über 100.000 Euro.“, so Holm weiter.
Folglich wurden gegen die Inhaber der beiden Unternehmen durch das Amtsgericht Karslruhe Strafbefehle erlassen, die nunmehr rechtskräftig sind. Dem Hotelinhaber wurde eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen á 150 Euro und damit insgesamt 54.000 Euro auferlegt, der Inhaberin des Reinigungsunternehmens eine Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen á 80 Euro und damit insgesamt 24.000 Euro. „Das überzahlte Kurzarbeitergeld muss selbstverständlich zurückgezahlt werden.“, so Holm abschließend.