Karlsruhe (dpa/lk) – Auch bei Demos gegen die Maskenpflicht müssen Masken getragen werden – das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit den Antrag einer Protest-Organisatorin aus Rauenberg abgehlehnt. Die Auflage, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, sei ein geringfügiger Eingriff. Er vereitle nicht den Zweck der Demo, sondern mache sie angesichts der Pandemie erst möglich, betonen die Richter.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Antrag gegen das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Demonstrationen abgelehnt. Angesichts der derzeit bundesweit beschleunigt ansteigenden Zahlen an Corona-Infektionen, Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen sowie Patienten, die auf Intensivstationen behandelt werden, sei das nicht verhältnismäßig, entschied die 5. Kammer laut Mitteilung vom Mittwoch.
Die Auflage, bei Demos grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sei ein geringfügiger Eingriff, hieß es. Er vereitle den Zweck der Veranstaltung nicht, sondern ermögliche ihn im Gegenteil angesichts des Infektionsgeschehens und sei damit auch unter Berücksichtigung des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Versammlungsfreiheit gerechtfertigt. Gegen den Beschluss von Freitag kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.
Die Leiterin zweier Demos zum Thema „Grundgesetz/Grundrechte/Gegen die Maskenpflicht“ in der Gemeinde Rauenberg im Rhein-Neckar-Kreis hatte den Antrag eingestellt. Die erste Veranstaltung war bereits am vergangenen Wochenende. Die Ablehnung des Antrags gilt laut Gericht aber ebenso für die für am kommenden Sonntag geplante Versammlung, so dass die Teilnehmer sich auch dann an die Auflage halten müssen.