Baden-Württemberg (pm/ass) – Das Ministerium für Verkehr hat am Samstag in einer Pressemeldung mitgeteilt, dass ab heute die Maskenpflicht an Haltestellen in Baden-Württemberg entfällt. Das gilt allerdings nur, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies sieht die geänderte Corona-Verordnung des Landes vor.
Verkehrsminister Winfried Hermann befürwortet, dass an Haltestellen im Freien die Maskenpflicht aufgehoben wird: „In sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg sind die Inzidenzzahlen gesunken. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die nur durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Monaten erreicht werden konnte. Wo dies wegen des geringen Übertragungsrisikos möglich ist, wie an Haltestellen im Freien, an denen der Mindestabstand eigehalten werden kann, kann die Maskenpflicht dann auch gelockert werden.“ Auch in anderen Bundesländern laufen derzeit Beratungen über solche Lockerungen.
Dennoch ruft der Minister zu einem verantwortungsvollem Verhalten auf: „Trotz der gesunkenen Fallzahlen sollten die Fahrgäste in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen eine medizinische Maske korrekt im Sinne von Vorsicht und Rücksicht tragen. Es ist auch nicht verboten, sich und andere weiterhin durch eine freiwillige und sachgemäße Nutzung von FFP2-Masken zu schützen.“