Karlsruhe (pm/mt) – Geflüchtete Kinder und Jugendliche können in Nordbaden sofort mit trainieren und brauchen keine Vereinsmitgliedschaft. Das hat der Badische Fußballverband in einer Pressemitteilung verkündet.
Im Trainings- und Spielbetrieb gilt derzeit die 3G-Regel. Personen gelten allerdings nur als geimpft, wenn sie einen in der EU-zugelassenen Impfstoff erhalten haben. Die in der Ukraine häufig verabreichten Vakzine Sinovac und Sputnik gehören nicht dazu. Ungeimpfte Minderjährige aus der Ukraine, die derzeit (noch) nicht zur Schule gehen, brauchen einen tagesaktuellen Test. Der kann entweder als Selbsttest unter Aufsicht im Verein oder an den Teststationen durchgeführt werden. Darüber hinaus haben Flüchtlinge aus der Ukraine laut Testverordnung einen Anspruch auf einen kostenlosen PoC-Antigen-Test täglich, soweit entsprechende Testkapazitäten verfügbar sind.
Es besteht für alle Flüchtlinge aus der Ukraine ein Krankenversicherungsschutz. Sollten sich also Spieler im Trainings- oder Spielbetrieb verletzen, sind die Kosten der medizinischen Versorgung abgedeckt. Es besteht ein entsprechender Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Über die staatliche Krankenversicherung hinaus sind Geflüchtete aus der Ukraine zudem durch die ARAG Sportversicherung geschützt.
Für die Teilnahme am Spielbetrieb muss ein Spielerpass ausgestellt werden. Deswegen braucht es da auch weiterhin eine Vereinsmitgliedschaft. Kinder und Jugendliche unter 18 müssen für die Anmeldung die Erklärung von mindestens einem der Elternteile vorlegen. Bei unbegleiteten Minderjährigen kann stattdessen das jeweilige Jugendamt einbezogen werden.