Baden-Württemberger dürfen wieder ohne triftigen Grund vor die Tür

11. Februar 2021 , 06:20 Uhr

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Ab heute dürfen Sie in Baden-Württemberg auch ohne triftigen Grund wieder vor die Tür gehen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben. Sie gelten künftig nur noch in sogenannten Hotspots und beginnen eine Stunde später.

Nicht mehr nur für Arbeit, Arzt oder Einkaufen

Die Landesregierung hebt die Ausgangsbeschränkungen zwischen 05.00 und 20.00 Uhr auf. Die entsprechende Änderung der Verordnung werde im Laufe des Tages im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen, wie ein Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Bislang durfte man nur aus triftigem Grund die Wohnung verlassen – etwa um zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zu gehen.

Beschränkungen nur in Hotspots mit Inzidenz über 50

Im gleichen Zug werden auch die landesweiten, nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Sie gelten ab Donnerstagabend dann nur noch in Regionen ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Auch starten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen eine Stunde später – von 21.00 und 05.00 Uhr. Bislang trat die landesweite Ausgangssperre um 20.00 Uhr in Kraft.

Beschränkungen sind nicht mehr „verhältnismäßig“

Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die landesweite nächtliche Ausgangssperre gekippt. Das Gericht hatte verfügt, dass sie zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung finden darf. Das Gericht gab dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen statt, weil die Maßnahme angesichts der regional sinkenden Zahlen nicht mehr verhältnismäßig sei. Die Landesregierung beschloss daraufhin, auch die Ausgangsbeschränkungen tagsüber aufzuheben.

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