Stuttgart (dpa/lk) – Bund und Länder haben deutlich schärfere Regeln für ganz Deutschland beschlossen, nun geht Baden-Württemberg aber noch einen Schritt weiter: Künftig dürfen auch Geimpfte nur noch im Restaurant essen, wenn sie sich vorher testen lassen. Außerdem werden Großveranstaltungen verboten sowie Weihnachtsmärkte, Clubs und Diskotheken aufgrund der hohen Infektionslage im Land geschlossen. Im Stadion sind nur noch wenige Fußballfans erlaubt.
Baden-Württemberg will mit besonders scharfen Einschränkungen und Verboten die vierte Corona-Welle brechen und die Pandemie eindämmen. Die neuen Corona-Regeln sollen schon an diesem Samstag in Kraft treten und schränken auch den Alltag von Geimpften und Genesenen im Südwesten so stark ein wie bislang kaum sonst in der Republik. Unter anderem muss künftig für den Restaurantbesuch ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, auch wenn die Gäste geimpft oder genesen sind. Außerdem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt, Weihnachtsmärkte verboten und Diskotheken geschlossen. Zusätzlich gilt ein Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum.
Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Nach den neuen Planungen der Landesregierung wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen gelten. Für die Gastronomie gilt die Regel 2G plus, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr. Die im Land bereits gültigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – ein Haushalt plus eine weitere Person – bleiben bestehen. Außerdem gelten in Hotspot-Kreisen mit einer Inzidenz über 500 Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.
Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen, von denen einige bereits in Baden-Württemberg gelten. Die Beschlüsse reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Einzelhandel sowie den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten, außerdem gibt es am Silvester- und und am Neujahrstag ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot.
Für überregionale Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen kommen bundesweit Zuschauer-Begrenzungen. Genutzt werden dürfen nur bis 50 Prozent der Kapazität – innen sind maximal 5.000 Zuschauer erlaubt, im Freien 15.000. Zugang haben nur Geimpfte und Genesene (2G) mit medizinischer Maske, vorgeschrieben werden können auch extra Tests (2G plus). Gemäß MPK-Beschluss soll zudem eine Teilnehmergrenze für private Feiern und Zusammenkünfte von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz vom Donnerstag ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt. Mit 2G plus für die Gastronomie und dem Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 750 Besuchern geht das Land nun deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus. Regierungschef Kretschmann verteidigte das strenge neue Regelwerk mit dem Verweis auf die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante. „Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Kontakte sollen wieder radikal reduziert werden, um die Welle vor Weihnachten abzuflachen.“
Ab Samstag gelten auch im Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz verschärfte Regeln. Dort gilt in Innenbereichen, wo keine Maske getragen werden kann, die 2Gplus-Regel. Sprich: in der Gastronomie, bei bestimmten Kosmetikbehandlungen, beim Indoor-Sport und im Hotel. Minderjährige ausgenommen. Die Personenbegrenzung von einer Person pro angefangene 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche wird wieder eingeführt. Für nicht geimpfte Personen gelten Kontaktbeschränkungen. Sie dürfen sich im öffentlichen Raum nur mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person eines anderen Hausstands aufhalten. Auch hier sind Kinder ausgenommen. Die 2G-Regel gilt bei Veranstaltungen im Freien und in Innenräumen, wo Maske getragen werden kann. Also beispielsweise beim Friseur oder bei der Fußpflege. Die Maskenpflicht gilt jetzt auch am Platz in Grund- und Förderschulen. Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die 3G-Regelung.
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