Baden-Württemberg (dpa/dk) – Trotz des Bruchs der Ampel-Koalition und der großen Kritik an der Krankenhausreform sieht es momentan so aus, als würde das Gesetz trotz allem durchgesetzt. Baden-Württemberg ist jedoch nicht bereit, das einfach so hinzunehmen und prüft sogar eine Klage gegen die jüngste Entscheidung des Bundesrats.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich deutlich geäußert: „Wir prüfen das“, sagte er, als es um die Möglichkeit einer Klage gegen das neue Gesetz ging. Allerdings bleibt abzuwarten, ob tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Klar ist jedoch, dass Baden-Württemberg sich durch die Reform benachteiligt sieht – trotz einiger Vorteile, wie beispielsweise einer besseren Gesetzesgrundlage für den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg.
Am Freitag hat der Bundesrat das Gesetz zur Krankenhausreform verabschiedet, das von der Ampel-Koalition im Bundestag auf den Weg gebracht wurde. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, auf die Baden-Württemberg gehofft hatte, fand jedoch nicht die nötige Mehrheit. Damit können nun keine Änderungen mehr vorgenommen werden, was zu Unmut bei der Landesregierung führt.
Die Reform soll die Kliniken finanziell entlasten und die Spezialisierung bei komplexeren Eingriffen vorantreiben. Außerdem wird es einheitliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser im ganzen Land geben. Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die Änderung der Vergütung: Künftig sollen Kliniken 60 Prozent ihrer Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote erhalten. Dies soll den finanziellen Druck verringern und verhindern, dass Kliniken möglichst viele Fälle behandeln müssen, um ihren Betrieb zu finanzieren.
Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte bereits vor der entscheidenden Sitzung deutliche Kritik geäußert: „Die Nachteile für Baden-Württemberg sind derzeit so groß, dass wir einfach nicht mitgehen können.“ Besonders bemängelt werden die Ausgestaltung der sogenannten Vorhaltevergütung, die aus Sicht des Landes nicht ausreicht, sowie die unzureichende Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder. Auch die Verbesserungen bei der Finanzierung der Betriebskosten durch den Bund wurden als unzureichend bezeichnet.
Ob Baden-Württemberg tatsächlich eine Klage einreicht, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die Landesregierung mit der Reform nicht zufrieden ist und weiterhin nach Lösungen sucht, um die Interessen des Südwestens besser zu vertreten.