Karlsruhe/Stuttgart (pm/cmk) Baden-Württemberg hat die grundsätzliche Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus anderen Staaten aufgehoben. Lediglich wer aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Staat einreist, muss auch weiterhin für vierzehn Tage in häusliche Isolation.
Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss zukünftig nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Lediglich Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssen weiterhin unverzüglich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Das Robert-Koch-Institut (RKI) aktualisiert die Liste der Risikogebiete regelmäßig. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha sagt dazu: „Durch eine Zunahme des Reiseverkehrs steigt automatisch das Infektionsrisiko. Denn das Virus lässt sich nicht durch Ländergrenzen aufhalten. Deshalb sind wir alle gefordert, auch weiterhin Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Nur so können wir die Infektionszahlen niedrig halten. Vor Antritt einer Reise sollte man sich darüber hinaus unbedingt über die Situation vor Ort informieren.“
Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich selbstständig in Quarantäne begeben und unverzüglich beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Der Bußgeldkatalog sieht für einen Verstoß gegen die häusliche Absonderung einen Strafrahmen von 500 bis 10.000 Euro vor.