Karlruhe/Stuttgart (dpa/lk) – In Baden-Württemberg gilt nach den Sommerferien an allen weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus. Das bestätigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag.
Jeder, der dann auf dem Schulgelände und in den Gebäuden unterwegs ist, muss demnach eine Alltagsmaske tragen. Während des Unterrichts soll die Maskenpflicht nicht gelten. Die „Schwäbische Zeitung“ hatte zuvor darüber berichtet. Die Landesregierung einigte sich auch auf eine Teststrategie für das Personal an Schulen und Kitas. Alle Mitarbeiter sollen sich von Mitte August bis Ende September zwei Mal kostenfrei und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen können.
Kultusministerin Susanne Eisenmann sagt dazu: „Erstens ermöglichen wir, dass sich das Personal an Schulen und Kitas im Zeitraum von Mitte August bis Ende September zweimal freiwillig testen lassen kann. Dies gilt also nicht nur für die Erzieher*innen sowie Lehrkräfte, sondern auch für den Hausmeister, die Schulsekretärin sowie alle weiteren Beschäftigten. Zweitens bieten wir im Fall einer Corona-Infektion in einer Einrichtung an, dass sich alle dort anwesenden Personen freiwillig testen lassen können, unabhängig davon, ob sie zuvor unmittelbar in Kontakt mit der infizierten Person standen oder nicht. Und drittens gilt nach den Sommerferien an den weiterführenden Schulen ab Klasse fünf die Pflicht, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, etwa auf den Fluren, auf dem Schulhof und auf Toiletten.“
Mit der Teststrategie kommt die Landeregierung Forderungen der Lehrerverbände nach. Für Kultusministerin Eisenmann drei wichtige Bausteine, um den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen gerade auch an den weiterführenden Schulen möglichst sorgenfrei wiederaufnehmen zu können. „Klar ist aber: Solange es kein Impfstoff gibt, bleibt leider ein Restrisiko, sich anzustecken – in Schulen wie in anderen Lebensbereichen auch. Wir werden das Infektionsgeschehen weiter ganz genau beobachten und über das Vorgehen zum Schutz des Personals an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Herbst erneut entscheiden“, so Eisenmann weiter.