Baden-Württemberg lockert für Ungeimpfte - Clubs dürfen wieder öffnen

22. Februar 2022 , 13:34 Uhr

Stuttgart (dpa/svs) – Baden-Württemberg lockert weiter: Ungeimpfte dürfen mit einem negativen Corona-Test ab Mittwoch wieder an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen.  Auch Clubs und Diskotheken dürfen unter der 2G-Plus-Regel wieder öffnen und auf Großveranstaltungen sind wieder deutlich mehr Zuschauer erlaubt. Sollte die Belastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten zunehmen und bestimmte Grenzwerte überschreiten, werden die Regeln wieder verschärft.

3G in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens

Ungeimpfte haben demnach mit negativen Test wieder Zutritt zu Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Freizeit und Messen. Bislang musste man hierfür geimpft oder genesen sein. Die Regeln für private Zusammenkünfte unter Ungeimpften werden gelockert – ein Haushalt darf nun mit zehn weiteren Personen zusammentreffen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach von «erheblichen Lockerungen».

Großveranstaltungen mit bis zu 25.000 Zuschauern im Freien

Veranstaltungen sind künftig wieder mit mehr Besuchern möglich – in geschlossenen Räumen dürfen sie künftig mit bis zu 6000 Besuchern stattfinden, maximal jedoch bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein. Im Freien gelten 75 Prozent Kapazitätsauslastung bei einer maximalen Personenanzahl von 25 000 Besuchern.

Regelungen für Musikschulen

In Musik-, Kunst- und Jugendmusikschulen im Südwesten dürfen jetzt wieder Blasinstrumente zum Einsatz kommen. Waren Proben bisher nur im Freien oder sehr großen Räumen erlaubt, dürfen Trompete, Saxophon und Co nun auch wieder in geschlossenen Räumen geblasen werden. Allerdings muss ein Abstand von zwei Metern gewährleistet sein. Beim Gesangsunterricht darf der Mindestabstand auch unterschritten werden, dann müssen die Sängerinnen und Sänger aber eine medizinische Maske tragen.

2G-Plus-Regel in Clubs und Diskotheken

Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Nur wer vollständig geimpft, geboostert oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen kann, kommt am Türsteher vorbei. In den Clubs muss Maske getragen werden – mit Ausnahme der Tanzfläche. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen öffentlichen Räumen oder im Nahverkehr. Sollte die Belastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten zunehmen und bestimmte Grenzwerte überschreiten, werden die Regeln wieder verschärft.

Fastnachtsveranstaltungen unter 3G-Regel möglich

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann will unter gewissen Regeln nun doch Fastnachtsumzüge zulassen. «Und als leidenschaftlicher Fastnachts-Narr möchte ich noch ein Wort zur Fasnet sagen: Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich», sagte Kretschmann. Viele Fasnachter sind jedoch sauer auf den Regierungschef, weil sich so kurzfristig keine Umzüge mehr planen lassen.

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