Karlsruhe (pm/cmk) Die Landesregierung hat am Dienstag die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erneut gelockert. Nachdem private Feiern mit maximal 99 Teilnehmern bereits wieder erlaubt waren, wurden jetzt auch die strikten Kontaktbeschränkungen überarbeitet. Künftig ist es nun wieder möglich, sich im öffentlichen Raum mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts oder mit insgesamt bis zu zehn Personen aufzuhalten. Die Regelungen gelten ab Mittwoch, den 10. Juni.
Am Dienstag wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weiter gelockert. Nachdem bereits klar war, dass private Feiern mit maximal 99 Menschen wieder erlaubt werden, gehen die Lockerungen nun noch weiter. Auch die bislang strikte Kontaktbeschränkung wurde dabei berücksichtigt. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ab dem 10. Juni wieder mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen von zwei Haushalten erlaubt. So dürfen sich zum Beispiel ab sofort auch wieder zehn Freunde oder Bekannte in einer Gaststätte an einen Tisch setzen, ohne den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
Bei Veranstaltungen und Treffen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich nun zudem bis zu 20 statt bisher zehn Personen treffen. Dabei können alle Personen aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Wenn die Teilnehmer alle miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung mehr. Ab dem 15. Juni soll zudem der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt werden.
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