Baden-Württemberg lockert ab Mitte der Woche - Fastnachtsumzüge doch erlaubt

20. Februar 2022 , 13:17 Uhr

Noch vor Fasching macht der Südwesten einen großen Öffnungsschritt. Und greift damit vielen Ländern vor. Zuletzt hatte auch Regierungschef Kretschmann etwas mehr Zuversicht verbreitet. Ab kommender Woche gilt unter anderem wieder die 3G-Regel in der Gastronomie. Außerdem sind Fastnachtsumzüge jetzt doch erlaubt.

Clubs und Discos dürfen wieder öffnen

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann will den stufenweisen Öffnungsplan für die Corona-Auflagen im Landtag erläutern. Am Donnerstag bestätigte die Regierung, dass der Südwesten bereits Mitte nächster Woche in die Warnstufe zurückgehen werde und damit zahlreiche Beschränkungen wegfallen sollen. So dürfen Clubs und Discos unter bestimmten unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen, hier soll die 2G-Plus-Regel gelten. Außerdem werden die Zugangsregeln für Restaurants gelockert, hier gilt dann wieder die 3-G-Regel. Messen sind wieder erlaubt und bei Veranstaltungen werden deutlich mehr Zuschauer zugelassen.

Fastnachtsveranstaltungen unter 3G-Regel möglich

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann will unter gewissen Regeln nun doch Fastnachtsumzüge zulassen. «Und als leidenschaftlicher Fastnachts-Narr möchte ich noch ein Wort zur Fasnet sagen: Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich», sagte Kretschmann. Am Donnerstag hatte er gesagt, dass Fastnachtsumzüge nicht erlaubt sein würden.

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