Baden-Württemberg geht bei Öffnungsschritten mit

04. März 2021 , 11:07 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Der Lockdown wird gelockert – mit einem Stufenkonzept. Kreise mit niedrigen Infektionszahlen dürfen mehr. Es soll sich lohnen sich anzustrengen vor Ort, sagt die Kanzlerin. Baden-Württemberg muss das jetzt umsetzen – spannend bleibt die Schulfrage.

Land trägt Lockerungen ab 50er Inzidenz mit

Baden-Württemberg trägt die Entscheidung der Bund-Länder-Runde für regionale Lockerungen des Corona-Lockdowns ab einer Inzidenz von 50 mit. Ab Montag könnten in den jeweiligen Regionen Einzelhandel oder Museen ohne Terminvergabe, aber mit Auflagen, öffnen. Bleibt die Inzidenz stabil unter 50, könnten zwei Wochen später auch Außengastronomie oder Theater ohne vorherige Terminvergabe Gäste empfangen. Und nach weiteren 14 Tagen sind generell auch Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen an frischer Luft möglich. Der Lockdown wird aber angesichts weiter hoher Infektionszahlen und der Gefahr durch Virusvarianten grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Die grün-schwarze Koalition im Südwesten muss die Beschlüsse noch für das Land umsetzen.

Unter 50: Geschäfte, Museen und Zoos dürfen öffnen.

Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass vom kommenden Montag an bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 der Einzelhandel wieder öffnen kann – allerdings mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 Quadratmeter beziehungsweise 20 Quadratmeter je nach Verkaufsfläche. Möglich sind dann auch die Öffnung von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten sowie auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen mit bis zu maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von bis zu 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelten eingeschränkte Lockerungen für diese Bereiche. Shopping geht dann nur mit Termin (Click&Meet) und auch in anderen Einrichtungen muss man einen Termin buchen.

20 von 44 Kreisen im Südwesten unter Inzidenz von 50

Allerdings steigt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Virus pro 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg weiter. Der Wert lag nach Angaben des Landesgesundheitsamts in Stuttgart vom Mittwoch bei landesweit 54,4 nach 52 am Vortag. Unter der Inzidenz von 50 lagen demnach 20 von 44 Stadt- und Landkreisen, darunter auch der Kreis Calw (49,6), der Enzkreis (30,1), der Kreis Freudenstadt (31,1), der Stadtkreis Baden-Baden (39,9) sowie der Stadtkreis Pforzheim (48,4). Zwischen 50 und 100 liegen weitere 22 Kreise, beispielsweise der Landkreis (54,1) und der Stadtkreis Karlsruhe (53,2) sowie der Landkreis Rastatt (81,7). Zwei Kreise überschreiten derzeit die 100er-Marke: Rottweil und Schwäbisch Hall.

Kontaktregeln werden erleichtert

Bund und Länder verständigten sich auch darauf, die strikten Kontaktregeln von Montag an zu lockern. Dann sollen wieder Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt erlaubt sein – beschränkt auf fünf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person von außerhalb gestattet. Auch hier soll es in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 weitere Lockerungen geben. Dann können drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen zusammenkommen. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Derzeit liegen im Südwesten 6 von 44 Kreisen unter der Inzidenz von 35: Böblingen, Enzkreis, Ostalbkreis, Freudenstadt, Schwarzwald-Baar-Kreis und Heilbronn.

Weitere Öffnungsschritte frühestens am 22. März

Die nächsten Öffnungsschritte werden davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben.

Impfen und Testen als Absicherung für Öffnungen

Wichtige Elemente für weitere Öffnungen sollen Impfen und Testen sein. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden, um diese zu beschleunigen. Kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger sollen voraussichtlich von nächster Woche an möglich werden. Pro Woche soll mindestens ein Schnelltest möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

07.07.2024 Entenfüttern: Spaß für Menschen, Problem für Tiere – NABU-Experte klärt auf Region (dk) – Entenfüttern ist für viele ein liebgewonnenes Ritual, doch ist es wirklich gut für die Tiere? Eberhard Klein, Leiter des NABU Bodenseezentrums bei Konstanz, erläutert, warum das Füttern von Enten problematisch sein kann und gibt wertvolle Tipps. Problematisches Brot Vor allem Kinder und Rentner füttern häufig Enten an Seen und Flüssen. „Die Tiere 02.07.2024 Balkonkraftwerk-Boom im Südwesten - Tausende setzen auf Solaranlagen Region (dpa/lsw) - Die Sonne scheint auf den Balkon - und versorgt so den Kühlschrank mit Strom? Balkonkraftwerke machen es möglich. Immer mehr Menschen im Südwesten entscheiden sich für die kleinen Solaranlagen. In Deutschland sind mehr als eine halbe Million sogenannte Balkonkraftwerke am Netz.  Das ist mehr als eine Verdoppelung seit Mitte 2023. 20.02.2024 Karlsruher Richter kassieren Freispruch für Klimaaktivisten - Urteil lückenhaft Karlsruhe (dpa) – Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Dienstag einen Freispruch wegen Nötigung im Falle einer Straßenblockade durch einen Klimaaktivisten gekippt. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob es sich in diesem Falle um Nötigung handelte, wurde aber nicht getroffen, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Fall geht zurück ans Amtsgericht Das Urteil des Amtsgerichtes Freiburg, das einen 32-Jährigen freigesprochen hatte, sei 10.01.2024 Die Mehrwertsteuer ist gestiegen – jetzt müssen Gastronomen den Gürtel enger schnallen Region (lea) – Essen gehen, oder doch lieber selbst kochen? Diese Frage wird sich in zahlreichen Haushalten mit Blick in den Geldbeutel im neuen Jahr häufiger stellen. Denn zum Jahreswechsel klettert die Mehrwertsteuer von sieben wieder auf den vor-Pandemie-Satz von 19 Prozent. Von Kanzler Scholz‘ Aussage, die Mehrwertsteuer werde nie wieder abgeschafft, ist angesichts von