Stuttgart/Bühl (dpa/lk) – Die baden-württembergische und rheinland-pfälzische Landesregierungen halten nichts von einer Lockerung der Maskenpflicht zum aktuellen Zeitpunkt.
„Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in anderen kontaktreichen Kontexten ist und bleibt ein einfaches, aber sehr effektives Mittel, um Öffnungsschritte abzusichern“, teilte eine Sprecherin am Freitag in Stuttgart mit. „Es gibt Grund zur Zuversicht, aber noch sind die Impfquoten zu gering und die Infektionszahlen zu hoch.“ Schrittweise, umsichtige Lockerungen seien richtig, aber die grundlegenden Schutzmaßnahmen blieben vorerst ein zentraler Bestandteil. Auch in Rheinland-Pfalz wird es vorerst keine Aufhebung der Maskenpflicht beim Einkaufen geben. Trotz der guten Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen „bleiben die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Hygienevorschriften beachten und regelmäßiges Testen die Kernstrategie gegen die Corona-Pandemie“, betonte die Staatskanzlei in Mainz am Freitag.
Die niedersächsische Regierung hatte erwogen, die Maskenpflicht in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 ab Dienstag nach Pfingsten aufzuheben. Nach Bekanntwerden der kurzfristigen Lockerungspläne am Vortag erreichte die Regierung viel Kritik. Eine Entscheidung über die Maskenpflicht wird am Freitagnachmittag erwartet. „Es wird keine Aufhebung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in #Niedersachsen geben. #MNB rettet Leben“, twitterte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens am Freitag in Reaktion auf Kritik an den Landesplänen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung räumte ein, dass das Bedürfnis der Bevölkerung nach Normalität enorm sei. Zwar dürfte man in der aktuellen Lage mit sinkenden Inzidenz- und steigenden Impfzahlen „berechtigt optimistisch“ auf die kommenden Wochen blicken, erklärte die Staatskanzlei. „Vorsicht bleibt geboten, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen“, sagte ein Sprecher.
Im badischen Bühl hat die Maskenpflicht am gestrigen Donnerstag beispielsweise für einen Großteil der Innenstadt geendet. In Bühl gilt eine Maskenpflicht nun wieder vom Beginn der Schwanenstraße bis einschließlich zum Johannesplatz sowie für die Sonnengasse und den Kirch- und Marktplatz. Dies bedeutet, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, sobald der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Beim Besuch von Lebensmittel- oder Einzelhandelsgeschäften, sowie beim Besuch des Bühler Wochenmarkts ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.