Baden-Württemberg bleibt wohl bei Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr

19. April 2021 , 17:14 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Die sogenannte „Notbremse“ gilt in Baden-Württemberg bereits seit Montag. Das Land hatte damit der bundesweiten Notbremse vorausgegriffen. Der Südwesten will die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen jetzt voraussichtlich auch weiterhin um 21.00 Uhr beginnen lassen und nicht auf 22.00 Uhr ändern. Zuvor war im Entwurf für die „Bundes-Notbremse“ von nicht so strengen Regeln die Rede. Allerdings muss der Entwurf am Freitag noch den Bundesrat passieren.

Keine weiteren Lockerungen vorgesehen

„Die Zeiten sind jetzt nicht danach, Vorhaben zu lockern“, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Die Situation ist prekär, auch auf den Intensivstationen.“ Die Landesregierung hatte am Wochenende im Vorgriff auf die Bundes-Notbremse verfügt, dass die Menschen in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens nicht das Haus verlassen dürfen.

Ausnahmen bei Bundes-Notbremse geplant

Nun wollen die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung aber noch ändern und bei den Ausgangssperren aufweichen. Demnach soll es Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geben – eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Einschränkungen bundesweit einheitlich regeln

Ziel der Gesetzesänderung ist es eigentlich, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner – in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten.

https://www.die-neue-welle.de/top-news/einigung-zu-bundes-notbremse-ausgangsbeschraenkungen-nicht-ganz-so-streng

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