Baden-Baden: Zeuge wirft Angeklagten Missbrauch vor

15. Oktober 2020 , 15:19 Uhr

Baden-Baden (dpa/mt) – Im Vergewaltigungsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Gruppenleiter in Baden-Baden hat ein Zeuge sein eigenes Missbrauchserleben durch den Angeklagten geschildert. Der sexuelle Übergriff sei im Sommer 1986 bei einer Wanderung mit Übernachtung im Elsass passiert, sagte der Mann am Donnerstag vor dem Landgericht.

„Weil man sich bitterlich schämt“

Der Zeuge ist damals elf Jahre alt gewesen. Auch ihn habe der Angeklagte mit einem Pfadfinderschwur zum Stillschweigen verpflichtet. Warum er über Jahrzehnte geschwiegen habe? „Weil man sich bitterlich schämt“, sagte der Zeuge. In dem Prozess geht es um den Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung eines Mädchens bei den Pfadfindern in der Zeit zwischen 1983 und 1987. Im Keller des Pfadfinderhauses in Baden-Baden soll der heute 64 Jahre alte Angeklagte als Gruppenleiter mehrere kindliche und jugendliche Pfadfinder zu den Vergewaltigungen genötigt haben. Das Opfer sei damals zwischen sieben und elf Jahre alt gewesen. Nach der Tat soll der Mann alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch einen „Pfadfinderschwur“ genötigt haben, niemandem von dem Geschehen zu erzählen.

Weitere Missbrauchsfälle verjährt

Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Gruppenleiter zahlreiche weitere Missbrauchstaten an Kindern und Jugendlichen vor, die wegen Verjährung aber nicht mehr angeklagt werden können. Im Jahr 2000 hatte der Angeklagte außerdem einen Strafbefehl wegen mehrerer Sexualdelikte erhalten. Die angeklagte Tat ist nicht verjährt, weil die Verjährungsfrist von 20 Jahren bei Vorwürfen wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern bis zum Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers ruht. Der Prozess sollte ursprünglich am Donnerstag enden, wird aber fortgesetzt. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

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