Baden-Baden (dpa/lk) – Vor mehr als 30 Jahren soll sich ein Mann als Leiter einer Pfadfindergruppe der Gruppenvergewaltigung schuldig gemacht haben. Der heute 64-Jährige muss sich von Mittwoch an vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen 1983 und 1987 in Baden-Baden mehrere Pfadfinder – Kinder oder Jugendliche – zur Vergewaltigung eines damals zwischen sieben und elf Jahre alten Mädchens genötigt zu haben. Anschließend habe er die Beteiligten durch einen „Pfadfinderschwur“ genötigt, niemandem von dem Geschehen zu erzählen. Das Opfer habe er nach der Vergewaltigung gelobt, „dass sie eine gute Pfadfinderin sei“, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zahlreiche weitere Missbrauchstaten an Kindern und Jugendlichen vor, die als Pfadfinderübungen getarnt waren, wegen Verjährung aber nicht mehr angeklagt werden können. Die angeklagte Tat ist nicht verjährt, obwohl sie mehr als drei Jahrzehnte zurückliegt, weil die Verjährungsfrist von 20 Jahren bei Vorwürfen wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern bis zum Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers ruht.
Die 2. Große Strafkammer hat vier Sitzungstage bis zum 15. Oktober angesetzt. Es sollen 24 Zeugen gehört werden.