Baden-Baden (pm/tk) – Im Januar sorgte der angeblich gewaltsame Tod einer Frau am Augustaplatz in Baden-Baden für Schlagzeilen. Eine andere Frau wurde als Verdächtige verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat die Ermittlungen nun wegen Mangel an Beweisen eingestellt.
Die Beschuldigte stand im Verdacht, am 02. 01.2023 im Bereich des Augustaplatzes in Baden-Baden eine 44-jährige Frau körperlich so schwer misshandelt zu haben, dass diese später im Krankenhaus starb. Die Ermittlungen haben den Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolge entkräftet. Auf Grund umfangreicher rechtsmedizinischer Untersuchungen und dem Ergebnis sonstiger Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Tod der 44-Jährigen vielmehr auf eine natürliche Ursache bei der schwer vorerkrankten Frau zurückzuführen ist.
Die Ermittlungen haben auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Beschuldigte, die nach Erkenntnislage von der Verstorbenen angegriffen worden war, ihr Notwehrrecht überschritten, also mehr getan hat, als sich in zulässiger Weise gegen die Attacke zu wehren. Die Annahme, die Beschuldigte habe nach der erfolgreichen Abwehr der Verstorbenen weiter auf diese eingetreten und eingeschlagen, hat sich als haltlose Vermutung erwiesen, so dass auch kein hinreichender Tatverdacht für eine Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung besteht.