Baden-Baden (pm/tk) – Es ist wichtig ALLE Kontoauszüge aufzubewahren: Eine Frau aus dem Raum Baden-Baden verlangte von ihrer Bank über 70.000 Euro von ihrem alten Sparbuch. Und gig sogar vor Gericht! Doch das Sparbuch ist schon vor Jahren aufgelöst worden. Das das Geld auf ihr Girokonto überwiesen worden war, hatte die Frau glatt vergessen.
Eine Bankkundin aus dem Großraum Baden-Baden kann von ihrem Geldinstitut trotz Vorlage eines Sparbuchs keine Auszahlung einer Spareinlage von 70.100 Euro verlangen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen.
Im Jahr 1992 hatte die Klägerin bei der beklagten Bank ein Sparkonto eröffnet. Als letzte Eintragung in ihrem Sparbuch ist am 21. März 1997 eine Zinsgutschrift von 2.639,72 DM zum 30. Dezember 1996, eine Bareinzahlung von 33.193,41 DM sowie ein Guthaben von 100.000 DM ausgewiesen. Die Klägerin hatte im Januar 2020 den Sparvertrag gekündigt, der Bank das nicht entwertete Sparbuch vorgelegt und die Auszahlung von 70.100 EUR verlangt. Die beklagte Bank hatte dagegen geltend gemacht, sie habe das Sparbuch am 16. April 1998 auf telefonische Weisung des dazu bevollmächtigten Ehemannes der Klägerin aufgelöst, das damalige Guthaben samt aufgelaufener Zinsen auf dem ebenfalls bei ihr geführten Girokonto der Klägerin als Bareinzahlung verbucht und den Betrag anschließend für die Klägerin und ihren Ehemann jeweils hälftig als Festgeld angelegt.
Das Landgericht wies die Klage nach Vernehmung der damals tätigen Bankmitarbeiter ab, weil es sich davon überzeugt hatte, dass das Guthaben am 16. April 1998 ausgezahlt und damit der Anspruch der Klägerin aus dem Sparvertrag erfüllt wurde.