Baden-Baden (pm/svs) – Weil er unter anderem auf ebay-Kleinanzeigen Waren verkauft, die aber nie an die Käufer verschickt hat, sitzt ein Mann aus dem Raum Rastatt/Baden-Baden jetzt in Untersuchungshaft. Durch seine Betrügereien hat sich der 32-Jährige rund 23.000 Euro ergaunert. Den Behörden ist der Mann kein Unbekannter: Vor einigen Jahren wurde er schonmal zu zwei Jahren Haft verurteilt, kam dann auf Bewährung frei und hat seine Betrügereien fortgesetzt. Jetzt drohen ihm vier Jahre Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat am 03.04.2023 die Ermittlungen gegen einen jetzt 32jährigen und zuletzt in Baden-Baden wohnhaft gewesenen deutschen Staatsangehörigen abgeschlossen und gegen ihn wegen gewerbsmäßigen Betruges in 112 Fällen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden erhoben. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, zwischen Anfang August 2022 und Mitte Februar 2023 in 112 Fällen über verschiedene Internetplattformen, u.a. Ebay-Kleinanzeigen, in betrügerischer Absicht Waren, v.a. Uhren und Mobiltelefone, zum Kauf angeboten, diese nach Erhalt des Kaufpreises aber nicht an die Besteller ausgeliefert zu haben, wodurch ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 23.000 Euro entstanden sei.
Die von den Bestellern eingezahlten Geldbeträge konnten über verschiedene deutsche und spanische Konten zurückverfolgt werden. Der Beschuldigte ist vielfach einschlägig vorbestraft, wurde u.a. durch Urteil des Amtsgerichts Rastatt wegen gewerbsmäßigen Betruges in 73 Fällen im November 2018 zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei ein Strafrest im Mai 2020 zur Bewährung ausgesetzt wurde. Danach wurde er vom Schöffengericht Baden-Baden im August 2021 wegen Betruges in 20 Fällen erneut zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem die Berufungskammer des Landgerichts Baden-Baden diese Strafe – trotz des einschlägigen Bewährungsbruches – wieder zur Bewährung ausgesetzt hatte, konnte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden sich im Revisionsverfahren durchsetzen und eine Aufhebung der Bewährung erreichen.
Gegen die dann erfolgte Verurteilung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren durch Urteil vom 15.03.2023 – ohne Bewährung – hat der Beschuldigte Revision eingelegt. Im Hinblick auf dieses strafrechtliche Vorleben des nicht geständigen Beschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass im vorliegenden Verfahren eine über 4 Jahre liegende Freiheitsstrafe verhängt werden wird. Der Beschuldigte wurde am 13.03.2023 verhaftet und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.