Baden-Baden (svs/dpa) – Ein wegen Kindesmissbrauchs angeklagter Ex-Erzieher muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Angeklagte hatte die Taten gestanden. Er hatte zeitweise als Erzieher, Lehrer und Animateur gearbeitet und war so mit den Kindern in Kontakt gekommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuerst auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, dann drei Jahren und drei Monaten plädiert. Die Verteidigerin des Mannes forderte eine Bewährungsstrafe.
Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Verbreitung pornografischer Schriften in zehn Fällen sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Dem 39-Jährigen war vorgeworfen worden, seinen Opfern in mehreren Fällen sexuelle Gewalt angetan zu haben. Das jüngste Kind war neun, das älteste 15 Jahre alt. Angeklagt waren Taten zwischen 2018 und 2019. Der Mann, der auch als Lehrer und Animateur gearbeitet hatte, räumte die Vorwürfe am ersten Prozesstag ein. Der Vater eines der Opfer hatte Anzeige erstattet und das Verfahren so ins Rollen gebracht. Der Ex-Erzieher aus dem Ortenaukreis war schon 2014 wegen Missbrauchstaten verurteilt worden.