Baden-Baden (pm/lk) – Ein ehemaliger Rechtsanwalt muss sich vor dem Amtsgericht Baden-Baden wegen des Vorwurfs der Untreue in zwei Fällen verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, über 100.000 Euro in seine eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Der Mann hat bereits alles gestanden.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wirft dem Angeklagten vor, im Jahr 2015 etwa 108.000 Euro, die er im Rahmen eines Rechtsstreits für seinen Mandanten erhalten hatte, nicht an diesen weitergeleitet, sondern für eigene Zwecke verbraucht zu haben. Der 62-Jährige hat bereits ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Schon im Jahr 2014/2015 habe er Anwaltskosten, die ihm nach einem mit Freispruch endenden Strafverfahren als Verteidiger von der Staatskasse ausgezahlt worden seien, nicht mit Vorschüssen seines Mandanten abgerechnet. Diesem sei dadurch letztlich ein Schaden in Höhe von rund 5.100 Euro entstanden.
Der Angeklagte hat seine Taten damit erklärt, dass er in seiner Tätigkeit als Strafverteidiger in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraden sei, so dass er die laufenden Kosten für seine Kanzlei nicht mehr habe decken können. Der Jurist war bis Ende 2016 als Rechtsanwalt tätig, danach hatte er seine Zulassung zurückgegeben.