Baden-Baden (pm/tk) – Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat einen 41-jährigen Mann wegen umfangreicher Betrügereien angeklagt. Er soll über Briefkastenfirmen weit über eine Million Euro von kleinen und mittelständischen Unternehmen ergaunert haben. Auch seine Frau ist darin verwickelt.
Die Staatsanwaltschaft hat ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen einen jetzt 41-jährigen, deutschen Staatsangehörigen abgeschlossen und hat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 3.822 Fällen und versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 53 Fällen mit einem Gesamtschaden von 1.126.766 Euro Anklage vorm Landgericht Baden-Baden erhoben.
Ausgangspunkt des Verfahrens mit einem Tatschwerpunkt in Deutschland war die Anzeige eines Geschädigten im Jahr 2017 bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Dieses Verfahren wurde auf Grund des damaligen Wohnsitzes des Beschuldigten in Baden-Baden hierher übernommen, wie auch zahlreiche andere Verfahren, die im Rahmen des dann hier geführten Sammelverfahrens von anderen Staatsanwaltschaften aus ganz Deutschland übernommen wurden. Ein zweiter Tatkomplex betrifft Taten mit einem Schwerpunkt in Österreich. Insoweit wurde hier einem Ersuchen der Staatsanwaltshaft Ried im Innkreis entsprochen und auch die Verfolgung jener Taten übernommen.
Dem Beschuldigten und seiner nunmehr getrennt verfolgten Ehefrau, die 2020 auf gerichtliche Weisung aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste und nach Zahlung einer Kaution im hohen fünfstelligen Bereich in das Ausland flüchtete, wird zur Last gelegt, nach Gründung von Firmen in Bosnien-Herzegowina und der Eröffnung von Bankkonten in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Deutschland und durch Einbindung von Inkassounternehmen und Büroservice-Anbietern deutschsprachigen klein- und mittelständischen Gewerbetreibenden wahrheitswidrig vorgespiegelt zu haben, es bestehe ein zuvor abgeschlossenes Vertragsverhältnis über Einträge in Online-Branchenbüchern. Hierdurch sei erreicht worden, dass die Geschädigten Geldbeträge überwiesen hätten, auf die der Beschuldigte und seine Ehefrau keinen Anspruch gehabt hätten. Der Tatzeitraum erstreckt sich von August 2013 bis Januar 2020. Insgesamt seien 1.126.766 Euro auf diese Weise betrügerisch erlangt worden.
Gegen den flüchtig gegangenen Beschuldigten war Anfang 2020 ein Europäischer Haftbefehl erlassen worden. Auf Grund der internationalen Fahndung konnte er Ende Januar 2021 in Bosnien-Herzegowina verhaftet werden, wurde dort aber gegen das Versprechen, seinen Aufenthaltsort nicht zu verlassen, vorläufig aus der Haft entlassen. Nicht unerwartet für die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hielt der Beschuldigte sich nicht an die Auflagen und tauchte unter, so dass er zunächst nicht nach Deutschland ausgeliefert werden konnte. Dies gelang erst Ende April 2023 nach einer erneuten Festnahme in Bosnien-Herzegowina. Der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte schweigt derzeit zu den Anklagevorwürfen. Ein Hauptverhandlungstermin wurde vom Landgericht Baden-Baden (Az.: 2 KLs 114 Js 9989/20) noch nicht bestimmt.