Baden-Baden (dpa) – Im Baden-Badener Prozess um den Mord an einer Sechsjährigen macht der Angeklagte keine Angaben. „Ich möchte schweigen.“ Das war das einzige, das der gelernte Straßenbauer zum Prozessbeginn am Mittwoch vor dem Landgericht sagte. Der 34-jährige Deutsche muss sich unter anderem wegen Mordes verantworten. Er soll die Spielplatzfreundin seines Sohnes getötet und sich an der Leiche vergangen haben. Das Mädchen war Übernachtungsgast im Haus.
Bevor der Prozess inhaltlich losgehen konnte, beriet das Gericht lange über einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Den Antrag hatte der Nebenkläger-Anwalt des kleinen Sohnes des Angeklagten gestellt. Er begründete den Antrag mit dem Schutz des Kindes, war aber letztlich erfolglos damit.
Einsatzkräfte, die in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres zu einem Brand gerufen worden waren, fanden die Leiche des Mädchens in einem Schlafzimmer der Wohnung des Mannes. Das Feuer hatte der Beschuldigte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gelegt, um die Tat zu vertuschen – obwohl vier Verwandte im Haus schliefen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge zur Last. Der angeklagte Deutsche schwieg bislang zu den Vorwürfen.
In dem Prozess sind die Eltern des Mädchens und Bewohner des Hauses Nebenkläger. Der Vater des getöteten Mädchens war als Nebenkläger beim Prozess. Der Mann, der aus Gambia stammt, verfolgte die Verhandlung mit Hilfe eines Dolmetschers.
Die Tat vor Weihnachten hatte weit über die Region hinaus Aufsehen erregt, zumal nach und nach schwer erträgliche Details bekannt wurden. So soll der 34-Jährige das Mädchen mit einem Messer getötet, es im Intimbereich verstümmelt und sich an der Kinderleiche sexuell vergangen haben. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er ist seit seiner Festnahme am 20. Dezember in Untersuchungshaft.
Das Gericht hat acht Verhandlungstage bis Ende September angesetzt, 13 Zeugen und 5 Experten geladen – darunter einen psychiatrischen Sachverständigen, eine rechtsmedizinische Gutachterin und einen Brandsachverständigen.
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