Bad Schönborn (dpa/svs) – Mit Verweis auf die Corona-Abstände soll er angewiesen haben, dass der Ratstisch im Bad Schönborner Rathaus zerschlagen wird. Daher steht Bad Schönborns Bürgermeister Klaus Detlev Huge ab April vor Gericht. Weil er außerdem ohne Genehmigung einen Erdwall an der B292 errichten ließ, wirft ihm die Staatsanwaltschaft neben Sachbeschädigung auch noch Untreue vor.
Mit Verweis auf die Corona-Abstände soll er angewiesen haben, dass der Ratstisch im Rathaus zerschlagen wird: Nun muss sich der Bürgermeister von Bad Schönborn am 4. April vor Gericht verantworten. Weil er den Angaben zufolge zudem ohne Genehmigung einen Erdwall an der B292 errichten ließ, wirft ihm die Staatsanwaltschaft neben Sachbeschädigung Untreue vor. Die Erde stamme angeblich von einem Privatgrundstück, dessen Eigentümer sich so die Entsorgungskosten zulasten der Gemeinde gespart hätte.
Die Staatsanwaltschaft hat nach Auskunft eines Sprechers den Erlass zweier Strafbefehle mit Geldstrafen von 90 Tagessätzen à 150 Euro beziehungsweise 150 Tagessätzen à 175 Euro beantragt. Damit würde Huge als vorbestraft gelten. Das Amtsgericht Bruchsal habe aber die Strafbefehle nicht erlassen, sondern eine Hauptverhandlung anberaumt.