B 3: Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Ettlingen und Neumalsch verlängert sich

24. Juni 2024 , 16:30 Uhr

Ettlingen (pm/dk) – Die Fahrbahndeckenerneuerung auf der B 3 zwischen Ettlingen und Neumalsch dauert länger als geplant. Ursprünglich sollte die Strecke am heutigen Montag, 24. Juni 2024, wieder für den Verkehr freigegeben werden. Allerdings wurden bei einer Zustandsfeststellung am vergangenen Freitag, 21. Juni 2024, maßgebende Mängel in der Ausführung der Querneigung entdeckt, die eine verkehrssichere Öffnung der B 3 verhindern.

Mängel sorgen für Verzögerung

Die entdeckten Mängel beeinträchtigen das planmäßige Abfließen des Straßenoberflächenwassers, was ein erhebliches Risiko für Aquaplaning und somit für die Verkehrssicherheit darstellt. Aufgrund dieser Mängel bleibt die Vollsperrung der B 3 zwischen dem Knotenpunkt B 3 / L 607 bei Ettlingen West und dem Knotenpunkt B 3 / L 608 bei Neumalsch auf Weiteres bestehen. Die Sanierung des Knotenpunkts in Neumalsch und die damit verbundene Vollsperrung der L 608 verschieben sich zeitlich, sodass diese Straße zunächst weiterhin befahrbar bleibt.

Verkehrsführung und Umleitungen

Die bestehenden Verkehrsführungen und Umleitungen für sowohl den motorisierten als auch den Fuß- und Radverkehr bleiben bis auf Weiteres wie in Bauabschnitt 1 und 2 bestehen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft derzeit die Gegebenheiten vor Ort sowie die Optionen zur schnellstmöglichen Behebung der Mängel, um die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Projekt sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden. Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Straßenbaustellen in Baden-Württemberg sind unter VerkehrsInfo BW sowie in der Verkehrsinfo BW-App erhältlich. Für Details zur Vollsperrung und den Umleitungen könnt ihr auch hier nachlesen.

Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis und wird über das weitere Vorgehen und die Dauer der Sperrung informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

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