Karlsruhe (pm/dk) – Gute Nachrichten für alle Bahnfahrer: Die Albtalverkehrs-Gesellschaft (AVG) und die Gewerkschaft ver.di haben sich in den vergangenen Tagen in zwei wichtigen Tarifverhandlungen geeinigt – sowohl auf Bundesebene im Entgelttarifvertrag (ETV) als auch im regionalen Zusatztarifvertrag der AVG. Damit wurden wesentliche Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen und Entgelten erzielt.
Nach zähen Verhandlungen haben der Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) und die Gewerkschaft ver.di auf Bundesebene sowie die Albtalverkehrs-Gesellschaft (AVG) auf regionaler Ebene eine Einigung erzielt. Beide Parteien haben sich sowohl im Entgelttarifvertrag (ETV) als auch im Zusatztarifvertrag der AVG geeinigt, was zu deutlichen Verbesserungen für die Mitarbeitenden führt.
Ein besonders innovativer Aspekt des neuen Tarifvertrags ist die Möglichkeit für die Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten. Ab dem 01.01.2026 wird die wöchentliche Arbeitszeit um 0,5 Stunden pro Jahr verringert, bis 2028 eine 37,5-Stunden-Woche erreicht ist. Wer weiterhin die 39-Stunden-Woche behalten möchte, erhält für jede halbe Stunde, die die Arbeitszeit sinkt, eine Gehaltserhöhung von 1,3 %. Alternativ können Mitarbeitende auch bis zu 9 zusätzliche freie Tage gewinnen, wenn sie ihre Arbeitszeit flexibel anpassen. Auszubildende profitieren schon ab 01.01.2025 von dieser Regelung.
Die Einigung sieht auch eine Anhebung der Gehälter vor. Die Entgelterhöhung, die auf Bundesebene bereits zum 01.05.2024 erfolgt, wird bei der AVG bereits zum 01.04.2025 umgesetzt. Das bedeutet eine frühere Gehaltsanpassung für die Mitarbeitenden der AVG. Zudem werden verschiedene Zulagen und Zuschläge erhöht und zukünftig dynamisch an die prozentualen Entgeltsteigerungen gekoppelt.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Verhandlungen betrifft die Eingruppierung der Triebfahrzeugführer. Diese werden künftig nach bestandener Prüfung schneller in die Entgeltgruppe 7 (EG 7) eingruppiert, anstatt erst nach acht Jahren. Das ist eine deutliche Verbesserung für die Triebfahrzeugführer und sorgt für eine schnellere und gerechtere Vergütung.
Auch auf Bundesebene gab es positive Neuigkeiten: Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 1.300 € für Vollzeitbeschäftigte sowie 650 € für Auszubildende wird gewährt. Zusätzlich steigen die Tabellenentgelte ab dem 01.05.2025 um 120 €, und am 01.11.2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,8 %. Auch hier profitieren die Auszubildenden von einer Gehaltssteigerung – in Höhe von 50 € beziehungsweise 40 €.
Der am 30.11.2024 gekündigte Manteltarifvertrag des ETV wird wieder in Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass die vorherigen Regelungen wieder gelten. Darüber hinaus gibt es eine Zusage für weitere Verhandlungen zu Sachthemen im zweiten Halbjahr 2025.
Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026, während die Regelungen zur Arbeitszeit bis 2027 gelten. Beide Parteien haben sich zudem darauf geeinigt, auch nach dieser Frist über weitere Themen zu verhandeln.