Pforzheim (pol/jal) – Ein 48 Jahre alter Pkw-Lenker hat am frühen Freitagmorgen seinen Führerschein abgeben müssen, nachdem er in der Pforzheimer Weststadt offensichtlich alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hatte.
Der Seat-Fahrer war, gegen 04:30 Uhr, in der Habermehlstraße von Polizeibeamten kontrolliert worden. Ein Atemalkoholvortest vor Ort ergab einen Wert von rund 2,2 Promille. Im Anschluss musste der Fahrer außer seinem Führerschein auch eine Blutprobe abgeben. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.
Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache.