Landau (pol/jal) – Lediglich einen moldawischen Führerschein vorlegen konnte ein 30-Jähriger bei einer Verkehrskontrolle am Freitagmorgen in Landau.
Da bei Führerscheinen, die außerhalb der EU erworben wurden und der Wohnsitz des Betroffenen länger als sechs Monate in Deutschland liegt, die Fahrerlaubnis seine Gültigkeit verliert, wurde dem 30-Jährigen die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Erschwerend kam hinzu, dass das Fahrzeug nicht zum ersten Mal im Zusammenhang mit einem Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen ist. Aus diesem Grund wurde der Transporter mit dem Ziel der Einziehung präventiv sichergestellt. Gegen den Halter des Fahrzeuges wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.