Pforzheim (dpa/lsw) – Autofahrer aufgepasst: Die Polizei im Südwesten hat nun auch Zivilfahrzeuge mit sogenannten Dashcams ausgestattet und filmt damit Verkehrsdelikte. Die haben sich nämlich als Erfolg erwiesen. Im ersten Jahr hat die baden-württembergische Polizei 1155 Verkehrsdelikte mit sogenannten Dashcams festgehalten. Darunter waren 860 Verstöße gegen das Bilden einer Rettungsgasse und 13 illegale Kraftfahrzeugrennen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach in Pforzheim von einem Erfolg. Baden-Württemberg sei mit dem extra für die Polizei angefertigtem datenschutzgerechten System bundesweit an der Spitze.
Nach und nach waren 107 Fahrzeuge der Verkehrspolizei im Juni 2022 mit der Technik ausgestattet worden. Nun werden einige hundert Zivilfahrzeuge mit je vier Kameras versehen, die das Geschehen vor und hinter dem Wagen sowie an den Seiten aufzeichnen. 650 000 Euro werden dafür laut Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz investiert. Verkehrsteilnehmer sollten sich nicht nur dann ordnungsgemäß verhalten, wenn die Polizei zu erkennen sei, erklärte Strobl dazu.
Autofahrer aufgepasst: Die Polizei im Südwesten hat nun auch Zivilfahrzeuge mit sogenannten Dashcams ausgestattet und filmt damit Verkehrsdelikte. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach in Pforzheim von einer unteren dreistelligen Zahl. Das werde Stück für Stück ausgebaut. Er nannte die Technik einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und für weniger Tote. «Jeden Mensch stirbt ein Menschen auf den Straßen Baden-Württembergs.» Mit den Dashcams sei das Land bundesweit an der Spitze.
Gerade Rettungsgassenverstöße wertete er als großes Problem. «Bei der Bildung einer Rettungsgasse zählt jede Sekunde.» Das könne darüber entscheiden, ob ein Mensch einen Unfall überlebt. Die Erhöhung der Bußgelder auf mindestens 200 Euro und eine Informationskampagne alleine brächten nichts. Wichtig sei es, dass die Gefahr erwischt zu werden steige. Daher sei das Projekt nun auf zivile Polizeiautos ausgeweitet worden. Verkehrsteilnehmer sollten sich nicht nur dann ordnungsgemäß verhalten, wenn die Polizei als solche zu erkennen sei.