Stuttgart/Berlin (dpa/lk) – Die Bundesregierung will Erleichterungen für Geimpfte nach eigenen Angaben schon bald auf den Weg bringen.
Einen genauen Zeitplan für die Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung im Kabinett gibt es aber laut Regierungssprecher Steffen Seibert noch nicht. Seibert sagte am Montag in Berlin: „Wir streben an, zügig einen Verordnungsentwurf zu bearbeiten.“ Dessen Ausgestaltung hänge vom Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder wollten sich am Montagnachmittag für einen sogenannten Impfgipfel zusammenschalten. Bei der Videokonferenz sollte im Mittelpunkt stehen, welche Corona-Beschränkungen für Geimpfte und für von Covid-19 Genesene wegfallen könnten. Einem Eckpunktepapier vom Wochenende zufolge ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es für vollständig Geimpfte und Genesene gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben soll. Dem geplanten Gesetzentwurf müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Bei dem Impfgipfel soll es auch um Fragen der Priorisierung gehen – also wann wer berechtigt ist, sich impfen zu lassen. Dazu gibt es trotz der bundesweit geltenden Impfverordnung in den verschiedenen Bundesländern teilweise leicht abweichende Regelungen. Beispielsweise werden Journalisten in Rheinland-Pfalz zum Personal der kritischen Infrastruktur gezählt und gehören damit zu Priorität 3 der Impfverordnung, andernorts aber nicht.
Baden-Württemberg hat vor dem Impfgipfel von Bund und Ländern auf bundesweit einheitliche Regeln für Geimpfte und Genesene gedrängt und möchte diesen auch Öffnungen etwa von Schwimmbädern oder Museen ermöglichen. „Aus unserer Sicht ist dringlich eine wissenschaftliche Erklärung erforderlich, warum diese Einrichtungen nicht für Geimpfte/Genesene geöffnet werden können“, heißt es in einem Schreiben des Landessozialministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ohne entsprechende Begründungen sei es schwierig, in bereits anhängigen Gerichtsverfahren bestehen zu können, begründet das Land dies in dem Brief an das Bundesgesundheitsministerium.
Auch mit Blick auf die Impfquote in Alten- und Pflegeheimen, die bald bundesweit als Grundlage für Erleichterungen gelten soll, mahnt das Land eine „nachvollziehbare Darlegung zum wissenschaftlichen Hintergrund der Quote“ an. Eine Quote von 90 Prozent geimpfter Bewohner ist aus Sicht des Landes zu hoch und könnte sich in der Praxis als eine nicht erreichbare Hürde erweisen, heißt es. Es solle deshalb auch eine Quote von 80 Prozent Geimpfter als Voraussetzung für Erleichterungen geprüft werden. Zudem möchte das Sozialministerium Ausnahmen für die kurzzeitige Unterschreitung der Quote, etwa wenn bereits Geimpfte in ein anderes Heim verlegt werden oder noch nicht Geimpfte neu aufgenommen werden.