Ausgangssperre für Landau und Südliche Weinstraße kommt

21. April 2021 , 09:32 Uhr

Landau/SÜW (pm/lk) – Die nächtliche Ausgangssperre kommt auch für die Stadt Landau und den Kreis Südliche Weinstraße. Außerdem muss dort aufgrund steigender Infektionszahlen auch die Außengastronomie wieder schließen und Kontakte werden weiter eingeschränkt.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen kommen trotz Bedenken

Nachdem die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße den dritten Tag in Folge Inzidenzwerte von über 100 haben, muss nun die „Notbremse“ gezogen werden. Das bedeutet weitere Einschränkungen. Zunächst war unklar, ob auch eine nächtliche Ausgangssperre kommt, da noch ein Gerichtsentscheid in Mainz ausstand. Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt hatten zuvor ihre kritische Haltung zum Ausdruck gebracht und darum gebeten, vom Erlass einer solchen Regelung abzusehen. Auf Anweisung des Gesundheitsministeriums müssen Stadt und Kreis jedoch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr umzusetzen.

OB und Landrat hatten sich gegen Ausgangssperre ausgesprochen

„Wir bedauern diese Entscheidung und finden es schade, dass die Menschen, gerade wenn sie bis in die Abendstunden arbeiten müssen, nicht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Abendspaziergang zu machen oder eine Runde joggen zu gehen“, so Hirsch und Seefeldt. Jedoch werden sie der Aufforderung des Landes nachkommen und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in die neuen Allgemeinverfügungen, die heute erlassen und am Donnerstag in Kraft treten soll, aufnehmen. Ausgangsbeschränkungen gibt es unter anderem bereits in Ludwigshafen, Speyer und im Kreis Germersheim.

Außengastronomie muss schließen, Kontakte werden eingeschränkt

Die steigenden Inzidenzwerte bedeuten aber auch das vorläufige Aus für die Außengastronomie. Außerdem dürfen sich Menschen nur noch mit dem eigenen Hausstand plus einer weiteren Person treffen. Kinder bis einschließlich sechs Jahre sind davon ausgenommen. Die Regelung, dass sich zwei Haushalte mit maximal fünf Erwachsenen treffen dürfen, ist somit ebenfalls nichtig. Das Terminshopping bleibt, jedoch nur noch für Personen eines Hausstands mit Maskenpflicht, Kontakterfassung und Personenbegrenzung. Friseure bleiben nur offen, wenn die Einhaltung der Maskenpflicht gewährleistet ist. Museen, Ausstellungen und Galerien bleiben geschlossen. Geöffnet bleiben dagegen auch weiterhin Lebensmittel-Geschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien.

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