Mannheim/Stuttgart (dpa/lk) – Beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sind drei Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg eingegangen.
Die Landesregierung habe Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum Ablauf des Donnerstags erhalten, teilte der VGH am Mittwoch mit. Weder über die Antragsteller noch über den genauen Zeitpunkt der Entscheidung gaben die Mannheimer Richter Auskunft. Es werde aber zügig entschieden. Das von der Landesregierung mit der Corona-Verordnung angeordnete Verbot, zwischen 20:00 und 5:00 Uhr morgens das Haus zu verlassen, soll die Zahl der Kontakte verringern und damit helfen, Ansteckungen zu vermeiden.
Ein Bürger aus Ludwigshafen ist mit seiner Klage gegen die nächtliche Ausgangssperre bereitsgescheitert. In einem Eilantrag hatte der Mann ausgeführt, er besitze wenige Meter von seiner Wohnung entfernt einen Arbeitsraum, in dem er gelegentlich nachts bastele. Durch die Ausgangssperre werde er in seiner Handlungsfreiheit beschränkt. Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte den Antrag jedoch ab. Das Recht der Bevölkerung auf Leben und Gesundheit sei überragend; der Mann habe deshalb die Einschränkung hinzunehmen. Laut Gericht ist der Mann der Einzige, der gegen die in der Vorderpfalz geltenden Ausgangssperren geklagt hat.