Wolf im Murgtal
Seit 2017 im Nordschwarzwald
Die Gemeinde Forbach liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald. Innerhalb eines solchen Fördergebietes unterstützt das Land Tierhalter bei der Anschaffung und beim Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzhunden.
In Forbach war der Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen «GW852m» bereits mehrfach nach Rissen von Schafen und Ziegen nachgewiesen worden. Das Tier ist seit 2017 im Nordschwarzwald sesshaft.
Nach dem jüngsten bekannten Fall im Februar in Forbach war auch über einen Abschuss diskutiert worden. Dieser ist unter strengen Voraussetzungen bei einem besonders auffälligen Wolf in Baden-Württemberg ordnungsrechtlich möglich, wenn ein Tier zeitnah wiederholt zuschlägt und das Tier als «schadstiftender Wolf» deklariert wird.
Im «Managementplan Wolf» des Landes heißt es zudem, eine Entnahme setze «in jedem Fall aber die Umsetzung von zumutbaren Alternativen voraus», also zum Beispiel einen wolfsabweisenden Herdenschutz. Tötet oder verletzt ein Wolf mehrfach Tiere auf der Weide und überwindet dabei mindestens zweimal und in engem zeitlichem Abstand einen Herdenschutz, darf er durch bestimmte Menschen getötet werden.