Landau (pm/lk) – Der Kreis Südliche Weinstraße hat den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen in einer Woche auf 100.000 Einwohner erreicht. Damit muss eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht und ein Teil der Lockerungen wieder zurück genommen werden. Die neuen Regeln gelten ab Dienstag.
Gerade erst hat der Einzelhandel wieder öffnen dürfen, doch jetzt müssen die Läden schon wieder zurück zum Terminshopping kehren. Ab Dienstag darf sich nur noch ein Kunde mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf 40 qm Verkaufsfläche zeitgleich aufhalten, eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. „Allerdings sind Termine auch spontan möglich. Man kann also beim Geschäft vorbeigehen und direkt dort den Termin ausmachen und direkt reingehen, wenn dies die Besucherzahl zu diesem Zeitpunkt zulässt“, erklärt Landrat Dietmar Seefeldt.
Die gleichen Vorgaben gelten für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte und Gärtnereien. Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.
Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen Sport getrieben werden. Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine Trainerin bzw. ein Trainer im Außenbereich zulässig. Der Proben und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt. Kontaktsport ist komplett untersagt. „Mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen hoffe ich, dass ein Weg gefunden wird, der sich nicht weiter rein auf die Betrachtung der 7-Tages-Inzidenz bezieht. Vor dem Hintergrund vermehrter Tests und der erfolgten Impfungen müssen auch andere Kriterien als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachzuvollziehen, wieso der Urlaub auf Mallorca wieder möglich ist, ein Besuch der heimischen Gastronomie und Hotellerie aber nicht“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Von der Allgemeinverfügung ist die landesweite Regelung hinsichtlich der Außengastronomie nicht betroffen. Gaststätten dürfen draußen unter strengen Hygiene- und Testbedingungen für Gäste öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Coronatest vorweisen. „Wir hoffen sehr, dass die Allgemeinverfügung das geeignete Mittel ist, um die Ansteckungen einzudämmen. Leider beobachten wir eine Zunahme der Ansteckungen, auch aufgrund der sich ausbreitenden britischen Mutation. Denken Sie darum bitte weiterhin an Maske, Abstand und Lüften und nutzen Sie das Angebot der kostenlosen Schnelltests“, appelliert Landrat Dietmar Seefeldt.
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