Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Schüler, die nach Ansicht ihrer Eltern aus Sorge wegen des Coronavirus nicht in die Schule gehen sollten, dürfen auch im neuen Schuljahr in Baden-Württemberg zu Hause lernen. „Wir hatten zuletzt keine Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler. Stand heute haben wir das auch nicht für das kommende Schuljahr vorgesehen“, erinnerte Kultusministerin Susanne Eisenmann. „Die Schulpflicht gilt aber!“
Wer nicht am Präsenzunterricht teilnehmen könne, der müsse dennoch zuhause den Unterrichtsstoff lernen und Aufgaben erledigen. Der Anteil der Schüler, die dem Unterricht fernblieben, weil sie selbst ein erhöhtes Risiko für einen besonders schlimmen oder tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion haben, oder in einem Haushalt mit einer gefährdeten Person leben, lag nach ihren Angaben zuletzt unter einem Prozent.
„Eltern treffen die Entscheidung – und dann bleibt diese auch bestehen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums zur Teilnahme am Präsenzunterricht. „Das kann man dann nicht jede Woche ändern.“ Der Fernunterricht sei aber keineswegs ein Freifahrtschein: „Wenn die Schule merkt, dass es nicht klappt, dann hat sie das Recht, einen Schüler oder eine Schülerin wieder einzubestellen.“ Sie könnten dann im Notfall getrennt betreut und unterrichtet werden.
Bei Lehrerinnen und Lehrern, die sich vom Präsenzunterricht befreien lassen wollen, gilt nach wie vor eine Attestpflicht. Rund sechs Prozent der Lehrer bleiben mit diesem Argument dem Klassenzimmer fern, wie eine Umfrage des Kultusministeriums im Juli unter öffentlichen Schulen im Land ergeben hat. Diese Lehrer zählen zum Beispiel wegen Vorerkrankungen zur Corona-Risikogruppe.