Rastatt (pm/lk) – Die Öffnung von Läden nach vorheriger Terminvereinbarung mit den Kunden ist ab Mittwoch in allen Städten und Gemeinden im Landkreis Rastatt wieder möglich.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat festgestellt, dass die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert 150 unterschritten hat. Nach der sogenannten „Bundesnotbremse“ wird somit „Click and Meet“ wieder ab Mittwoch möglich. Für alle bisher bereits geöffneten Geschäfte wie etwa Supermärkte ändert sich dadurch nichts. In Baden-Baden gelten diese Regelungen bereits seit vergangenem Sonntag.
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist demnach für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen Corona-Schnelltests nachweisen. Außerdem müssen die relevanten Kontaktdaten des Kunden erhoben werden.
Das Gesundheitsamt verweist zudem auf die am Sonntag in Kraft getretene COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, werden Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur oder in Geschäfte zu gehen.
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