Baden-Baden (dpa/lk) – Der Bundesgerichtshof muss das Urteil gegen einen Arzt aus Baden-Baden wegen sexuellen Missbrauchs zweier Patientinnen prüfen. Der 56-Jährige habe Revision eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Baden-Baden mit.
Das Gericht hatte den Mann vergangene Woche zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im Rahmen osteopathischer Behandlungen einer Patientin 2015 mehrfach mit der Hand über die Brustwarzen gestrichen hatte. Einer anderen habe er 2019 unter anderem einen Finger in die Scheide geführt.
Der Arzt hatte schon im Prozess dagegengehalten, dass bei der Osteopathie mit bloßen Händen behandelt werde und Patienten in der Regel nur Unterwäsche trügen. Viele in der Fachwelt anerkannte Griffe könnten sexualisiert und falsch interpretiert werden.
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