Karlsruhe (dpa/lk) – Nicht nur die Karlsruher müssen fürs Parken ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. Auch andere Städte in Baden-Württemberg machen ernst und wollen das Parken deutlich verteuern.
Vor einem halben Jahr hat die Landesregierung den Weg frei gemacht: Städte dürfen fürs Anwohnerparken mehr Gebühren verlangen. Viele Kommunen setzen das jetzt um. Die Stadt Karlsruhe erhöht die Gebühren nach Auskunft eines Sprechers für die Jahre 2022 und 2023 jeweils von 30 Euro auf 180 Euro pro Jahr unabhängig vom Fahrzeug. Wer die Parkberechtigung nicht weiter nutzen möchte, muss diese bis spätestens 1. März 2022 an das Ordnungs- und Bürgeramt senden. Bis dahin werden keine Gebühren erhoben. In Heidelberg kostet das Anwohnerparken laut einer Sprecherin ab dem 1. Januar zehn statt drei Euro pro Monat. Ausgenommen von der Gebührenerhebung sind einkommensschwache Fahrzeughalter, die Inhaber eines Heidelberg-Passes oder Heidelberg-Passes+ sind. Sie zahlen weiterhin drei Euro pro Monat.
Die Tübinger müssen ebenfalls vom kommenden Jahr an höhere Gebühren für Anwohnerparkplätze zahlen. Je schwerer das Auto ist, desto teurer wird es in der Universitätsstadt. Anwohnerparkplätze sollen 120 Euro pro Jahr kosten. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt dafür 6.400 Ausweise ausgestellt zu einer Gebühr von 30 Euro pro Jahr. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Gebührenerhöhung zehn Prozent weniger Ausweise beantragt werden. In Ulm ist laut einer Sprecherin im Moment die Satzung in Vorbereitung. Sie werde eventuell im Februar, spätestens im März, im Fachbereichsausschuss diskutiert und zum Beschluss vorgelegt werden. Die Verwaltung werde 200 bis 300 Euro vorschlagen und eine stufenweise Einführung. Beschließen werde dies der Gemeinderat.
In Freiburg kostet ein Anwohnerparkausweis ab April 2022 im Schnitt 360 Euro pro Jahr (bislang 30 Euro). Diese Regelung soll laut einem Sprecher gelten, bis technisch eine feinere Abstimmung nach Kriterien möglich ist. Bis dahin werden die Preise nach Fahrzeuglänge und sozial gestaffelt. Für Autos, die kürzer sind als 4,21 Meter, werden 240 Euro im Jahr fällig, für Autos zwischen 4,21 und 4,70 Meter sind es 360 und für Autos mit mehr als 4,70 Meter Länge sind es 480 Euro. Für ein halbes Jahr wird jeweils die Hälfte der Jahresgebühr fällig. Menschen, die Sozialleistungen beziehen, Wohngeld erhalten oder aufgrund ihrer Behinderung einen orangefarbenen Parkausweis haben, zahlen nur 25 Prozent der jeweiligen Gebühr. Für Menschen mit schweren Behinderungen und blauem Parkausweis entfällt die Gebühr.
Mannheim arbeitet nach Auskunft einer Sprecherin noch an einem Konzept: Zurzeit müssten zwar nur 30,70 Euro jährlich für einen Anwohnerparkplatz bezahlt werden, eine Anpassung stehe aber bevor, „um die Mobilitätswende in Mannheim positiv zu beeinflussen“, sagte eine Sprecherin, ohne genaue Zahlen zu nennen. Rund 2,7 Millionen Euro nimmt die Stadt an Parkgebühren jährlich ein; Bewohnerparkausweise spülten 2020 etwa 670.000 Euro in die Stadtkassen.
Stuttgart verfolgt das Geschehen weiter aufmerksam, zurzeit werde aber noch debattiert, erläuterte ein Sprecher. Rund 50.000 Bewohnerparkplätze wären in der Landeshauptstadt von einer Erhöhung betroffen. Sobald ein Verwaltungsvorschlag erarbeitet sei, solle die politische Diskussion angestoßen werden. Den Weg für Erhöhungen hatte das Land im Juli per Verordnung für die Kommunen freigemacht. Ermöglicht wurde dies durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Zuvor waren Gebühren für Anwohnerparkausweise gedeckelt auf 30,70 Euro. Das gilt nun nicht mehr.