Verbot von Anti-Corona-Kundgebung in Rastatt - Veranstalter reichen Eilantrag bei Gericht ein

09. April 2021 , 11:45 Uhr

Rastatt (lk) – Die Demonstrationen rund um die Corona-Maßnahmen sind aktuell wieder in aller Munde. Nachdem es am Karsamstag eine riesige Ansammlung von Corona-Kritikern in Stuttgart gegeben hatte, hat die Landeshauptstadt eine für den 17. April angemeldete weitere „Querdenker“-Demo verboten. Doch auch bei uns in der Region schlagen die Kritiker Wellen – eine für das Wochenende angemeldete Demonstration in Rastatt ist vom Landratsamt untersagt worden. Die Veranstalter der Demo wollen das Verbot gerichtlich anfechten.

Eilantrag gegen Verbot beim Verwaltungsgericht

Nach dem Verbot der geplanten Rastatter Demonstration gegen die Corona-Politik ist beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe am Nachmittag ein Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot eingegangen. Das Verwaltungsgericht wird noch im Laufe des Nachmittags über den Eilantrag entscheiden.

Landkreis Rastatt verbietet Kundgebung

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hatte zuvor die angekündigte Groß-Demonstration in Rastatt gegen die Corona-Maskenpflicht untersagt. Die Versammlung unter dem Titel „Gegen Maskenpflicht, Tests, Impfungen und Einschränkungen der Grundrechte, für Selbstbestimmung!“ war für Samstag auf dem Grünzug zwischen Mozart- und Beethovenstraße angemeldet worden. Nach einer Kundgebung sollte ein Demonstrationszug in die Rastatter Innenstadt führen. Das Landratsamt begründet diesen mit der Stadt Rastatt abgestimmten Schritt damit, dass von der als „Großdemo“ mit rund 1.000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung eine erhebliche infektiologische Gefahr auf die Bevölkerung ausgehen würde.

Hinweise zur Missachtung der Maskenpflicht

Der Untertitel der Demonstration „Zeig dein Gesicht für die Grundrechte“ impliziere, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln wollen. Dies widerspreche allerdings den einschlägigen Maßgaben zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens. Hinzu komme, dass bei der Demonstration von einem Zustrom von Teilnehmern aus anderen Stadt- und Landkreisen auszugehen sei. Dies würde das ohnehin bereits diffuse Infektionsgeschehen im Landkreis Rastatt, und speziell in der Stadt Rastatt, noch unkontrollierbarer machen. Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Rastatt liegt bereits jetzt (Stand 7. April 2021) bei 134 – es ist damit der fünfthöchste Wert im Land Baden-Württemberg.

Klinikum Mittelbaden an Kapazitätsgrenze

Insbesondere in der Stadt Rastatt wird der Wert mit 190,3 als „sehr hoch“ eingestuft. Damit einhergehend hat das Klinikum Mittelbaden wegen der hohen Zahl an Corona-Patienten, insbesondere auf der Intensivstation, inzwischen seine Kapazitätsgrenze erreicht. Eine hohe Zahl weiterer Patienten, die als Folge dieser Demonstration erwartet würde, könnte die Lage im Klinikum Mittelbaden weiter verschärfen. Schließlich sei mit Gegenveranstaltungen zu rechnen, die weitere Menschen nach Rastatt an den Ort des Geschehens ziehen könnten.

Auch Städte können Kundgebungen verbieten

Das Gesundheitsamt hat das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ausführlich gegen den Infektionsschutz abgewogen und kommt in seiner siebenseitigen Begründung zum abschließenden Ergebnis: „Zusammengefasst fällt die Ermessensentscheidung zugunsten des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus. Die Versammlung ist daher zu verbieten.“ Auch Städte können Anti-Corona-Demos verbieten, wenn beispielsweise bei ähnlichen Kundgebungen wiederholt gegen Auflagen verstoßen wurde. Die Stadt Speyer hat beispielsweise für eine am Samstag geplante Kundgebung keine Genehmigung erteilt. Auch Heilbronn hat mit Blick auf die Corona-Pandemie eine für Samstag geplante Kundgebung der „Querdenken“-Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen verboten. In Stuttgart hatten sich am Karsamstag rund 15.000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt. Das hatte eine erneute Debatte über das Verbot solcher Veranstaltungen angesichts hoher Infektionszahlen entfacht.

Rückendeckung vom Landesinnenminister

In der Debatte um weitere Verbote von Demonstrationen gegen die Corona-Politik bekommen die Kommunen Rückendeckung von der Landesregierung. „Die Entscheidungen der Städte sind in der aktuellen Lage absolut nachvollziehbar“, sagte Innenminister Thomas Strobl nach den jüngsten Protestverboten in Heilbronn, Rastatt und Stuttgart. Entschieden sich diese Städte nach einer Abwägung für ein Verbot, „dann unterstütze ich das voll und ganz“, sagte der CDU-Politiker der dpa. Er ergänzte: „Wer eine Demonstration oder Versammlung anmeldet, wird an seinen Absichten gemessen.“

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