Rastatt (dpa/lk) – Gegner der Corona-Politik dürfen auch weiterhin am Samstag nicht in Rastatt demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen das Protestverbot am Freitagabend abgelehnt und ist damit der Begründung des Landratsamtes Rastatt gefolgt.
Die Behörde war von einer erheblichen Zahl von Demonstranten ausgegangen, die den Mindestabstand nicht einhalten oder keine Masken zum Schutz vor dem Virus tragen würden. Diese Prognose sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht. Außerdem legten Äußerungen der Versammlungsleitung in sozialen Medien nahe, dass sie die Auflagen während der Kundgebung auch nicht durchsetzen würde.
Das Landratsamt hatte argumentiert, von der als „Großdemo“ mit rund 1.000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung gehe eine erhebliche infektiologische Gefahr für die Bevölkerung aus. Der Untertitel der Demonstration „Zeig dein Gesicht für die Grundrechte“ impliziere zudem, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln wollten. Dies widerspreche aber den Maßgaben zur Eindämmung der Pandemie.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts (10 K 1307/21) ist noch nicht rechtskräftig. Die private Antragstellerin kann Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Auch in Heilbronn war am Freitag mit Blick auf die Corona-Pandemie eine für Samstag geplante Kundgebung der „Querdenken“-Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen verboten worden. Die Stadt Speyer hat zuvor für eine am Samstag geplante Kundgebung keine Genehmigung erteilt. In Stuttgart hatten sich am Karsamstag rund 15.000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt.
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