Baden-Baden (pm/tk) – Sexueller Missbrauch ist mit das Schlimmste, was man Kindern antun kann – dafür muß es nicht einmal zum Übergriff selber kommen. Auch der sogenannte „Missbrauch ohne Körperkontakt“ ist gravierend. Passiert ist das einer 12-Jährigen, die über Instagram Kontakt zu einem Mann aus Baden-Baden hatte. Der fordert sie auf, Nacktfotos von sich zu schicken.
Dem in Baden-Baden wohnhaften Mann wird zur Last gelegt, im Mai 2022 über Instagram Kontakt zu einem 12-jährigen Mädchen aufgenommen und in Kenntnis des Alters um die Übersendung von Nacktaufnahmen gebeten haben. Bei der daraufhin erfolgten Wohnungsdurchsuchung sei beim Angeschuldigten ein Mobiltelefon aufgefunden worden, auf dem mehrere kinderpornographische Bild- und Videodateien festgestellt wurden. Der Angeschuldigte ist bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderen Straftaten in Erscheinung getreten, hat die vorliegenden Taten aber bestritten bzw. Erinnerungslücken geltend gemacht.
Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Baden-Baden Anklage gegen den 22-Jährigen erhoben. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt gemäß § 176a Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, der Besitz von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren.
Das Amtsgericht Baden-Baden hat noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden und noch keinen Hauptverhandlungstermin bestimmt.