Anklage gegen Karlsruher Ex-Bundestagsabgeordnete in Aserbaidschan-Affäre

29. Januar 2024 , 16:26 Uhr

Wegen Bestechungsvorwürfen im Zuge der sogenannten Aserbaidschan-Affäre ist Anklage gegen den ehemalige Bundestagsabgeordnete Axel Fischer erhoben worden. Der Ex-CDU-Parlamentarier aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land werde der Bestechlichkeit verdächtigt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Montag mit. Ziel der Zahlungen sei die Beeinflussung von Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gewesen.

Beeinflussung erst seit 2014 strafbar

Fischer, von 2010 bis 2018 als EVP-Fraktionschef in der PACE aktiv, soll nach Ansicht der Ermittler im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er im Jahr 2016 Bestechungsgeld in Höhe von 21 800 Euro erhalten haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es in der Anklage um Zahlungen seit September 2014. Seitdem ist die Beeinflussung der Tätigkeit von Mitgliedern der parlamentarischen Versammlungen von internationalen Organisationen wie der PACE in Deutschland strafbar.

Fischer: Vorwürfe treffen nicht zu

Aserbaidschan und Armenien bekriegen sich seit dem Zerfall der Sowjetunion um Berg-Karabach. Konnte sich die mehrheitlich von Armeniern bewohnte Region in den 1990er Jahren mit Hilfe Eriwans in einem blutigen Bürgerkrieg von Baku lösen, so gelang dem autoritär regierten Aserbaidschan 2020 die Revanche. Im Waffenstillstandsabkommen sicherte sich Aserbaidschan die Kontrolle über zwei Drittel des Gebiets von Berg-Karabach. Doch die Waffenruhe war brüchig und Aserbaidschan begann im September 2023 erneut eine Offensive, nur einen Tag später ergaben sich die unterlegenen Karabach-Armenier.

Fischer sagte der dpa am Montag, die Vorwürfe gegen ihn «treffen nicht zu, sie dienen einzig der Vorverurteilung». Er sei «so froh, dass nach drei Jahren die Staatsanwaltschaft endlich ihre Papiere bei Gericht vorlegt und vorbringt, was ich getan haben soll». Das Verfahren sei «nicht nur für meine Familie und besonders für meine Kinder belastend und gefährlich, sondern es zerstört auch mein berufliches und soziales Leben». Für beide Beschuldigte gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Ermittlungen dauerten mehrere Jahre

Die Generalstaatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben gegen zwei weitere Beschuldigte Anklage erhoben, denen vor allem Beihilfe vorgeworfen wird – zum Beispiel durch Kontaktaufnahme oder Abwicklung von Zahlungen. Eine weitere ehemalige Unionsabgeordnete, gegen die zwischenzeitlich wegen Bestechlichkeit ermittelt wurde, ist inzwischen gestorben. Ob es nach der Anklageerhebung zu einem Prozess kommt, entscheidet das Oberlandesgericht München.

Ermittlungen hatten sich über Jahre hingezogen

Die Ermittlungen hatten sich über Jahre hingezogen. Die Ermittlungen seien wegen des «konspirativen Vorgehens der Angeschuldigten» sehr komplex und zeitaufwendig gewesen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft dazu mit. Auch im Ausland seien zahlreiche Objekte durchsucht worden. Insgesamt seien dafür etwa 15 Anordnungen oder Rechtshilfeersuchen gestellt worden, unter anderem nach Zypern, Liechtenstein, Belgien, Estland, Lettland und Aserbaidschan sowie in die Schweiz und die Türkei.

Die Vorsitzende von Transparency Deutschland, Alexandra Herzog, bezeichnete die Anklageerhebung als Paukenschlag. «Wir sind gespannt, ob es jetzt angesichts des löchrigen Gesetzes gegen Abgeordnetenbestechung zu einer Verurteilung kommt», sagte Herzog am Montag. «Die Nachricht von heute verdeutlicht einmal mehr, dass Deutschland sich besser gegen die Gefahr der Einflussnahme durch autokratisch geführte Staaten mittels strategischer Korruption wappnen muss.»

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