Oppenau/Freudenstadt/Offenburg (dpa/lk) – Nach seiner tagelangen Flucht mit vier Polizeipistolen im Schwarzwald muss sich ein 31 Jahre alter Mann wegen Geiselnahme verantworten. Die Staatsanwaltschaft Offenburg erhob Anklage gegen den Mann, der im Juli in Oppenau vier Polizisten entwaffnet und bei seiner Festnahme einen Beamten verletzt hatte.
Die Anklage lautet unter anderem auf Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Den Vorwurf der besonders schweren räuberischen Erpressung hält die Anklagebehörde nicht aufrecht. Es sei nicht auszuschließen, dass der Mann sich erst entschlossen hatte, die Waffen mitzunehmen, nachdem die Bedrohungslage beendet war und die Polizisten sich bereits entfernt hatten. Wann die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Offenburg beginnt, stehe noch nicht fest, es sei aber bis Mitte Januar 2021 damit zu rechnen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Der 31-Jährige ohne festen Wohnsitz hatte am 12. Juli bei einer Kontrolle in einer illegal von ihm genutzten Gartenhütte vier Polizisten mit einer Waffe bedroht und gezwungen, die Dienstpistolen abzulegen. Anschließend flüchtete er mit den Waffen. Ein Großaufgebot der Polizei suchte tagelang nach ihm. Am 17. Juli wurde er im Wald festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat er nach der ersten Befragung durch die Polizei keine weiteren Angaben gemacht. Das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit liegt den Angaben zufolge noch nicht vor. Konkrete Anhaltspunkte für eine Aufhebung oder Verminderung der Schuldfähigkeit hätten sich bisher nicht ergeben. Nach dem Ergebnis eines Bluttests stand der Angeklagte nicht unter dem Einfluss von Drogen.
Die Tat und die anschließende Suche war in ganz Deutschland auf großes Interesse gestoßen. Die Polizei durchkämmte mit mehreren Hundertschaften das steile Gelände im Ortenaukreis und setze dabei auch Hunde und Hubschrauber mit Wärmebildkameras ein. Der 31-Jährige war in dem Ort als eine Art Waldläufer bekannt, der über Ortskenntnisse und Fähigkeiten zum Überleben in der Wildnis verfügt.
Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte einen Polizisten mit einem Beil am Fuß verletzt. Der Beamte ist bis auf Weiteres dienstunfähig. Neben Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann auch verschiedene Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
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