Nächste Stufe tritt in Kraft
Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben tritt zum 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft. Ab dann können nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen aber erst eine Erlaubnis beantragen. Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.
Lahrer Verein in den Startlöchern
Der Vorsitzende des Vereins Holy Green Paradise CSC im badischen Lahr, Willi Erling, sagte auf Anfrage, er sei bereit für den Behördenantrag. «Wir sind gut aufgestellt. Wir stehen in den Startlöchern.» Mit einer ersten Ernte in seinem Verein rechne er erst Anfang kommenden Jahres.
Der Verein habe zurzeit 187 aktive Mitglieder. Es sollen aber mehr werden: «Ich rechne damit, dass wir in den nächsten Monaten voll werden», sagte Erling mit Blick auf die Marke von 500 Mitgliedern. Er schätzte, dass in den Verein rund 300 000 Euro investiert werden müssten. Deshalb werde auch ein Investor gesucht.
Behörde: Bearbeiten von Anträgen kann dauern
Die Anträge der Vereine können bei der Freiburger Behörde per Post oder E-Mail eingereicht werden. Sie überprüft unter anderem, ob die Verantwortlichen der Anbauvereinigungen zuverlässig sind. Auch das Gesundheits- und Präventionskonzept der Vereine wird untersucht, wie die Sprecherin mitteilte. Der Standort der Produktion muss zudem besonders gesichert sein.
«Wie lange es dauern wird, um eine Erlaubnis zu erhalten, wird insbesondere von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen abhängen», berichtete die Sprecherin. Antragstellerinnen und -steller wurden schon vorab um Geduld gebeten. Für das Überwachen der Anbauvereinigungen ist landesweit das Regierungspräsidium Tübingen verantwortlich.
Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Weitergabe und Verkauf bleiben aber verboten. Wer 18 und älter ist, darf nach den Regeln zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht dabei explizit um den Eigengebrauch.