Baden-Württemberg (dpa/lk) – Am Mittwoch haben sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel getroffen und über weitere Lockerungen in der Corona-Zeit gesprochen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Anschluss ein Ampelsystem für den stufenweisen Fahrplan zur Lockerung der Corona-Beschränkungen im Landtag vorgestellt. Allerdings muss der Stufenfahrplan erst noch vom Kabinett genehmigt werden.
Im Bildungssektor sind bereits Notbetreuung in Kitas und Notbetreuung bis zur Klassenstufe 7 in Aktion. Seit Anfang der Woche werden Schulen schrittweise für die Abschlussklassen geöffnet, auch die Erwachsenenbildung oder berufliche Bildung werden langsam wieder hochgefahren. An Hochschulen läuft Online-Unterricht, in Laboren ist Präsenzbetrieb möglich. Seit Mittwoch sind Spielplätze wieder geöffnet. Anfang der Woche hatten Frisöre den Betrieb in ihren Salons aufnehmen dürfen, außerdem dürfen Fußpfleger und alle nicht körpernahen Dienstleistungen, sowie Einzelhandelsgeschäfte unabhängig von ihrer Größe öffnen. Die Gastronomie darf Lieferdienste und Außer-Haus-Verkauf anbieten – auch Eisdielen und Cafés. Beschränkungen für Zahnärzte wurden aufgehoben und Krankenhäuser können wieder Eingriffe durchführen. Gottesdienste sind wieder erlaubt, Museen, Galerien und Ausstellungshäuser dürfen öffnen, ebenso Tierparks, Zoos und Botanische Gärten. Demonstrationen sind erlaubt.
Bei den Kontaktbeschränkungen werden ab kommender Woche Montag Geschwister von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. Künftig dürfen Sie auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen. Die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert. Der Betrieb am Musik- und Jugendkunstschulen ist eingeschränkt wieder möglich. Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios und Piercingstudios können den Betrieb wieder aufnehmen. Sporthallen dürfen öffnen, gastronomische Angebote sind dort aber nicht zulässig. Sport im Freien und ohne Körperkontakt ist erlaubt – beispielsweise Tennis, Golf, Rudern, Klettern oder Bogenschießen. Außerdem ist Sport mit Tieren wieder möglich – etwa in Reitanlagen oder Hundeschulen. Luftsport ist wieder möglich, außerdem können Sportboothäfen den Betrieb wieder aufnehmen. Und Fahrschulen dürfen schrittweise öffnen.
Die Außengastronomie darf öffnen. Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper mit autarker Versorgung werden geöffnet. Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrollen können wieder besucht werden. Minigolf, Bootsverleih und der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken sind ebenfalls erlaubt. Die 1. und 2. Bundesliga dürfen den Spielbetrieb mit Geisterspielen aufnehmen.
Sollte die Infektionsrate stabil bleiben, wären vor Pfingsten noch Öffnungen möglich im Innenbereich von Speisewirtschaften und in den Schulen, wie Kretschmann sagte. Kinderbetreuung soll dem Entwurf zufolge gegebenenfalls auch vor Pfingsten schrittweise öffnen.
Ab dem 15. Juni sollen die Grundschulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 1/3 und 2/4. Außerdem sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder touristische Gäste aufnehmen. Besucherzentren und Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können. Außerdem soll der Betrieb von Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze wieder erlaubt werden.
In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Für die gebe es noch keine konkrete Öffnungsperspektive, sagte Kretschmann. Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft. Betroffen sind das Prostitutionsgewerbe, Saunen und Wellnessbereiche sowie der Innenbereich von Kneipen und Bars. Ebenfalls betroffen sind Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper und Kinos, sowie Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals. Vorerst müssen auch Diskotheken, Freibäder, Badeseen und Bolzplätze geschlossen bleiben. Wann Mannschaftssport oder das zuschauen bei Sportveranstaltungen wieder erlaubt werden kann, ist ebenfalls unklar. Großveranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich – darunter fallen auch Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste/Kirmes/Hocketse, Vereinsfeste, Kongresse und Feiern.
Kretschmann sagte im Landtag aber auch, dass er keine falschen Erwartungen und Hoffnungen wecken wolle. Sollten sich die Infektionszahlen wieder verschlechtern, müssten Lockerungen und Öffnungen eventuell auch befristet wieder zurückgenommen werden.
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