Landau (pm/lk) – Der Landkreis Südliche Weinstraße verlängert die auslaufende Corona-Allgemeinverfügung mit den aktuell bestehenden Regeln bis zum 25. April. Der Kreis hatte am Freitag eine Inzidenz von 99,5 und somit ist beispielsweise Termin-Shopping noch erlaubt.
Landrat Dietmar Seefeldt weist darauf hin, dass der Inzidenzwert für SÜW, also die Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, bei 99,5 liegt. „Erst, wenn die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt, müssen am nächsten Werktag noch strengere Maßnahmen veranlasst werden. Dadurch, dass wir die Hundert ganz knapp nicht erreicht haben, gelten die bestehenden Regeln auf jeden Fall noch über das vor uns liegende Wochenende.“ Seefeldt appelliert an die Menschen trotzdem weiterhin auf Abstands- und Hygieneregeln zu achten und auf unnütze Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts zu vermeiden.
Sollte der Landkreis SÜW an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überschreiten, würde die Kreisverwaltung eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Für den Handel heißt das vorerst weiter wie bisher: Shoppen mit Termin ist auch übers Wochenende möglich. Spontan einen Termin vor Ort ausmachen ist möglich, sofern die Personenzahl im Geschäft das gerade zulässt. Nur eine einkaufende Person pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche im Laden ist erlaubt. Die gleichen Vorgaben gelten für Büchereien und Archive. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte und Gärtnereien. Abhol- oder Lieferdienste sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen, was den Freizeit- und Amateurbereich angeht, ausschließlich Einzelsportarten betrieben werden. Trainieren geht außerdem nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder können in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin bzw. einem Trainer im Außenbereich Sport machen. Das Abstandsgebot gilt auch beim Training. Proben und Auftritte der Breiten- und Laienkultur sind untersagt. Die Außengastronomie bleibt unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, notwendig sind unter anderem ein tagesaktueller, negativer Corona-Test, Kontakterfassung und eine „Vorausbuchungspflicht“.
Die Stadt Landau verlängert die geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 2. Mai. Obwohl die Stadt Landau am Freitag erstmals seit langem wieder einen Inzidenzwert von über 100 aufwies, gelten zunächst weiter die „alten“ Regelungen für Kommunen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100, darunter das sogenannte Terminshopping für viele Geschäfte. Erst wenn Landau drei Tage in Folge über der 100er-Inzidenz liegen sollte, müssten gemäß den Landesvorgaben weitere Einschränkungen verfügt werden.