Einkommensarme Rentner, die Lebensmittel über Tafeln beziehen und Pfandflaschen sammeln, um ihr geringes Einkommen etwas auszugleichen, sind schon jetzt in vielen Stadtbildern keine Seltenheit mehr. Die Daten des Mikrozensus 2021 des statistischen Landesamts verdeutlichen: Nach wie vor sind ältere Frauen häufiger armutsgefährdet als ältere Männer. Dieser Geschlechterunterschied lässt sich darauf zurückführen, dass Frauen häufiger familienbedingte Unterbrechungen in ihrer Erwerbsbiografie haben und öfter längere Zeit in Teilzeit arbeiten als Männer. Würden die baden-württembergischen Rentnerinnen ausschließlich von ihrem persönlichen Nettoeinkommen leben, wären 54 % armutsgefährdet. Bei Rentnern wären es nur 24 %. Besonders gefährdet sind auch ältere Migrantinnen und Migranten.
Im Jahr 2020 waren knapp 20 % der baden-württembergischen Bevölkerung Rentner. Bedingt durch den demografischen Wandel wird der Anteil älterer Menschen in Zukunft weiter ansteigen. Bereits im Jahr 2040 wird voraussichtlich gut ein Viertel der Bevölkerung (27 %) älter als 65 Jahre sein, was einem Zuwachs von 665 230 Menschen entspricht. Schon allein deshalb wird die Lebenssituation älterer Menschen und das damit verbundene Thema Altersarmut an Relevanz gewinnen.
Trotzdem ist Altersarmut nach wie vor ein gesellschaftlich tabuisiertes Thema. Persönliche Betroffenheit wird deshalb oft verheimlicht und staatliche Hilfeleistungen wie die Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch genommen. Laut Schätzungen liegt der Anteil der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter bei etwa 60 %. Somit ist davon auszugehen, dass unter den Älteren deutschlandweit nicht einmal jede zweite anspruchsberechtigte Person Sicherungsleistungen tatsächlich abruft, was die Situation zusätzlich verschärft.
Das Einkommen von Rentnern besteht zum Großteil aus ihrer Rente oder Pension. Im Jahr 2021 war die Rente bei 90 % der Befragten, die Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts. Männer gaben zudem häufiger Erwerbstätigkeit als Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts an, während Frauen öfter vom Einkommen Angehöriger, vermutlich vor allem des Ehepartners, lebten. Da sich die Rente aus der Erwerbsbiografie ergibt – also über im Erwerbsleben angesammelte Entgeltpunkte – ist der Rentenanspruch für Menschen mit unterdurchschnittlichen Erwerbseinkommen, einem geringen Arbeitsvolumen oder einer geringen Zahl von Versicherungsjahren entsprechend gering. Das ist beispielsweise der Fall bei unterbrochenen Erwerbsbiografien aufgrund von Kindererziehungszeiten oder einem frühen Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Dennoch gibt es eine deutlichere Verringerung von Geschlechterunterschieden. Zwischen 2010 und 2022 haben sich bei den Frauen die durchschnittlichen Versicherungsjahre von 30,6 auf 37 Jahre erhöht. Bei den Männern gab es einen leichten Anstieg von durchschnittlich 40,8 Jahre auf 41,9 Jahre.
Doch gerade für Frauen ist es schwierig ein eigenes existenzsicherndes Einkommen im Alter zu erreichen. Die Zahlungen der Rentenversicherung können hier noch durch zusätzliches Einkommen ergänzt werden – wie Erwerbstätigkeit, öffentliche Transferleistungen, Einkommen aus Zusatzversorgungssystemen (zum Beispiel die öffentliche Zusatzversorgungskasse oder Betriebsrenten) oder auch Einnahmen aus vermieteten Immobilien.
Würden sie alleine leben und müssten ihren Lebensunterhalt ausschließlich von ihrem persönlichen Nettoeinkommen bestreiten, wären 2021 in Baden-Württemberg 53 % der Rentnerinnen armutsgefährdet gewesen, von den Männern dagegen nur 24 %. Migrantinnen und Migranten im Rentenbezug hatten ein deutlich geringeres monatliches persönliches Nettoeinkommen als Personen ohne Migrationshintergrund. Über 65-Jährige mit Migrationshintergrund waren mehr als doppelt so häufig von Einkommensarmut im Alter betroffen wie Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund (33,2 % versus 15,5 %).