Allgemeinverfügung im Enzkreis aufgehoben - es gilt die Landesverordnung

03. November 2020 , 11:24 Uhr

Pforzheim (pm/msch) – Der Enzkreis hebt seine jüngst erlassene Allgemeinverfügung auf. Mit dem Schritt möchte der Enzkreis für Rechtssicherheit und Klarheit sorgen. Denn das Land Baden-Württemberg hatte zuvor seine Corona-Verordnung deutlich verschärft. Die Landesverordnung hatte alle wesentlichen Inhalte der Allgemeinverfügung mit abgedeckt und so große Teile der Allgemeinverfügung unnötig gemacht.

Landesverordnung macht Allgemeinverfügung unnötig

So schreibt die Landesverordnung vor, dass Restaurants generell geschlossen bleiben müssen. Der Maßnahmenkatalog des Enzkreises hatte eine Sperrzeit vorgesehen, die durch die neuen, strengen Landesregelungen überflüssig geworden war. Gleiches gilt für das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke im Freien, das in der Allgemeinverfügung festgelegt worden war. Die neuen Landesregelungen verbieten Treffen von mehr als zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten.

Aufhebung der Allgemeinverfügung ab Dienstag

Aus verwaltungs-organisatorischen Gründen wird die Allgemeinverfügung am Dienstag aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung verliert also mit Ablauf des heutigen Tages ihre Gültigkeit. „Im Hinblick auf die zweitägige Überlappung muss aber niemand mit Nachteilen rechnen“, heißt es aus dem Landratsamt des Enzkreises und dem Rathaus der Stadt Pforzheim.

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