Alle wichtigen Informationen rund um die Landtagswahl

10. März 2021 , 05:58 Uhr

Baden-Württemberg (pm/dpa/lk) – Wenige Tage vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg am Sonntag hat Landeswahlleiterin Cornelia Nesch noch ein paar letzte Tipps. Denn aufgrund der Corona-Pandemie gibt es einige Dinge zu beachten.

Wahlrecht und Stimmabgabe

Anders als bei der Bundestagswahl haben Sie bei der Landtagswahl nur eine Stimme, es gibt keine Landeslisten und die Stimmzettel sind in den 70 Wahlkreisen unterschiedlich. Mit ihrer Stimme votieren Sie für den Direktkandidaten eines Wahlkreises. Die Stimme wird aber auch für die proportionale Sitzverteilung einer Partei im Landtag gezählt. Deshalb kommen zusätzlich noch Abgeordnete in den Landtag, die keinen Wahlkreis gewonnen haben. Rund 7,7 Millionen Menschen sind in Baden-Württemberg wahlberechtigt, darunter etwa 500.000 Erstwählerinnen und Erstwähler. Insgesamt sind 21 Parteien zur Wahl zugelassen.

Wahlzeitraum und Organisatorisches

Gewählt wird kommenden Sonntag, die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss fängt die Stimmauszählung an. Da in einigen der bisherigen Wahllokale die coronabedingten Hygienemaßnahmen nicht umgesetzt werden können, werden diese in anderen Gebäuden untergebracht. Aufgrund der zu erwartenden hohen Briefwahlbeteiligung wurde außerdem die Zahl der Urnenwahlbezirke reduziert. Daher haben viele Gemeinden jetzt neue Wahllokale. Wo Sie wählen gehen dürfen, ist auf ihrer Wahlbenachrichtigung ausgewiesen. Auf geänderte Wahllokale wird explizit hingewiesen. Beim Gang zur Urne sollten Sie auf jeden Fall ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis dabei haben.

Corona-Verordnung im Wahllokal

Alle Wähler müssen sich an die Infektionsschutzmaßnahmen nach der Corona-Verordnung halten. Das Wahlgebäude betreten dürfen Sie nur, wenn Sie eine medizinische Maske oder einen Atemschutz tragen. Außerdem muss stets der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Beim Betreten des Wahllokals sollten die Hände desinfiziert werden. Unter Umständen müssen Sie sich einen Moment gedulden, bevor Sie eingelassen werden, denn in den Wahllokalen darf sich gleichzeitig immer nur eine bestimmte Anzahl an Leuten aufhalten. Zusätzlich sind Sie angehalten, ihren eigenen Stift mitzubringen. Sollten Sie den ungünstigerweise zu Hause vergessen haben, können Sie trotzdem ihr Kreuzchen machen. Bei Bedarf werden Stifte ausgegeben.

Besonderheiten auf dem Stimmzettel

Blinde und sehbehinderte Menschen sollen ohne fremde Hilfe mit einer Stimmzettelschablone wählen können. Damit sie selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, haben alle Stimmzettel am rechten oberen Rand eine Tasthilfe eine abgeschnittene Ecke oder ein gestanztes Loch. Lassen Sie sich dadurch nicht irritieren, die Wahlzettel sind trotzdem gültig. In ausgewählten Wahlbezirken werden Sie zusätzlich auch nach Geschlecht und Altersgruppe gefragt. Füllen Sie dies unbedingt aus, denn es dient der repräsentativen Wahlstatistik. Insgesamt sind mehr als 200 Urnen- und Briefwahlbezirke einbezogen.

Briefwahlunterlagen jetzt zurückschicken

Sollten Sie sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten Sie ihren Brief spätestens am Donnerstag bei der Post abgeben, damit er noch rechtzeitig ankommt. Bei abgeschiedenen oder ländlicher gelegenen Orten empfiehlt es sich, das sogar noch früher zu tun. Ab Freitag sollten die Wahlbriefe am besten direkt im angegebenen Wahlbriefbüro abgegeben werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Briefwahlunterlagen kurzfristig beantragen

Sie können ihre Briefwahlunterlagen aber auch noch kurzfristig bis spätestens Freitagabend um 18 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer kurzfristigen Quarantäneanordnung ist dies sogar noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Ein Dritter, der dann die Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dies gilt auch bei der Beantragung durch Ehepartner oder sonstige Angehörige.

Anteil der Briefwähler auf Rekordhöhe

Einer Umfrage zufolge liegt der Anteil der Briefwähler bereits jetzt deutlich höher, als bei der vergangenen Landtagswahl vor fünf Jahren. Anfang der Woche hatten der Befragung nach 34 Prozent der Wahlberechtigten per Briefwahl abgestimmt. Weitere 14 Prozent haben dies laut Umfrage noch vor. Wegen der Corona-Krise und der Sorge vor Infektionen war bereits erwartet worden, dass sich die Zahl der Briefwähler bei der Landtagswahl so stark erhöhen würde wie nie zuvor. Im Jahr 2016 hatte landesweit etwa jeder fünfte Wähler (21 Prozent) bei der Landtagswahl seine Stimme auf dem Postweg abgegeben. Vor 25 Jahren war es noch etwa jeder zehnte Wähler (11 Prozent).

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